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Promotion

Service und Beratung für Ihren Weg zur Promotion
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Foto: AdobeStock

Informationen zu den Verfahrensschritten 

  • Annahme zur Promotion | Annahme als Doktorand/in

    Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion sind in § 2 der Promotionsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften geregelt.

    1. Anmeldung über Doc-In (Online-Registrierung für Nachwuchswissenschaftler/innen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena)

    Die Registrierung und Anmeldung als Doktorand/in erfolgt über die Online-Registrierung Doc-In Externer Linkder Friedrich-Schiller-Universität Jena.
    Schritte zur Annahme:

    1. Loggen Sie sich in doc-in ein.
    2. Wählen Sie "Antrag auf Annahme als Doktorand".
    3. Doc-In führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    4. Drucken Sie das vollständige Formular aus und unterschreiben Sie dieses eigenhändig.

    2. Antrag auf Annahme zur Promotion

    Für den Antrag auf Annahme zur Promotion an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften benötigen Sie:

    • den (original) unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/in (s.o.)
    • die (original) unterschriebene Betreuungsvereinbarung mit Arbeits- und Zeitplan (Bei Einstellung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden 2 Exemplare benötigt: 1x für die Promotionsakte, 1x für das Personaldezernat) Betreuungsvereinbarung der FSVdocx, 106 kb
    • einen aktuellen Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
    • Exposé der Dissertation
    • eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (Urkunde und Notenübersicht)
      Falls Sie an der Universität Jena studiert haben, genügt i.d.R. eine einfache Kopie.
    • Falls das Zeugnis nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt ist: amtlich beglaubigte Übersetzung
    • Vorlage Personaldokument: Bitte legen Sie bei der Einreichung des Antrags ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel) zum Abgleich vor. Falls Sie den Antrag postalisch übermitteln wollen, benötigen wir eine Kopie. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere aufgedruckte Zugangs- und Seriennummern, auf der Kopie geschwärzt sind.

    Alle Unterlagen reichen Sie im Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften ein (persönlich oder postalisch).

    3. Zulassung

    Nach der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die Fakultät über Ihre Annahme zur Promotion. Nach der Zulassung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Annahme von der Dekanin/dem Dekan.

    4. Immatrikulation (optional)

    Anschließend haben Sie die optionale Möglichkeit, sich als Doktorand/in zu immatrikulieren. Eine Immatrikulation bietet Ihnen Vorteile wie bspw. Versicherungsschutz,  Semesterticket, Externer LinkPreisermäßigungen in Mensen, Cafeterien, Kulturveranstaltungen u.v.m.

    Widerruf der Annahme zur Promotion

    Gemäß § 4, Abs. 10 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 165 kb kann die Annahme zur Promotion widerrufen werden.
    Formular zum Widerruf der Annahme als Doktorand/indocx, 22 kb

  • Eröffnung des Promotionsverfahrens

    Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 165 kb geregelt.

    Für die Eröffnung des Promotionsverfahrens an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften ist lt. § 4 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Annahme zur Promotion vor Beginn der Arbeit an der Dissertation zu beantragen (siehe dazu Annahme zur Promotion auf dieser Homepage).

    Ablauf

    1. Abholung bzw. Anforderung des "Informationssets zum Promotionsverfahren" (Informationen und Unterlagen zur Einreichung; siehe "Downloads und Verweise im Überblick") im Dekanat
    2. Einreichung der vollständigen Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem nächsten Fakultätsrat im Dekanat (Termine des Fakultätsrates)
    3. Bestellung einer Promotionskommission durch den Fakultätsrat und Eröffnung des Verfahrens
    4. Eingang der Gutachten innerhalb von acht Wochen
    5. Entscheidung über die Annahme der Dissertation durch die Promotionskommission
    6. Festsetzung eines Termins für die mündliche Prüfung und Durchführung der Prüfung
    7. Beschluss des Fakultätsrats über das Gesamtprädikat und Abschluss des Promotionsverfahrens
    8. Abgabe der Pflichtexemplare innerhalb von zwei Jahren in der Bibliothek
    9. Erhalt der Promotionsurkunde im Rahmen der jährlich stattfindenden Promotionsfeier im Juni (Schillertag)
Servicestelle für Promovierende und Postdocs

Sprechzeiten:
Zur Abgabe von Promotionsunterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin - Vielen Dank!