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Praktikum

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Foto: Adobe Stock
Hinweis

Bitte beachten Sie die FAQs und die Anforderungen an den Praktikumsbericht.

NEU: Für die Bestätigung über ein zu absolvierendes Pflichtpraktikum (siehe FAQ) wird ab sofort ein Antragsformular (siehe unten unter "Formblätter & Anträge") benötigt. Ohne dieses Formular kann kein Schreiben ausgestellt werden.

Achtung

Praktikumsberichte und Formblätter (1&2) bitte digital (pdf-Datei) an ifkwpraktikum@uni-jena.de. Printversionen sind nicht notwendig.

Für Anfragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte ausschließlich an ifkwpraktikum@uni-jena.de, so können die Anfragen zügig bearbeitet werden (nicht an die persönliche Mailadresse des Praktikumsbeauftragten).

FAQ

  • Wann muss ich den Bericht abgeben?

    Der Bericht kann nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden. Eine Deadline gibt es nicht, es sollten aber die Bearbeitungszeiten einkalkuliert werden, falls die Leistung zu einem bestimmten Termin verbucht sein muss. Diese beträgt in der Regel sechs Wochen.

  • Wie lange dauert die Verbuchung der Leistung in Friedolin?

    Nach der Abgabe des Berichts wird er kontrolliert und mit bestanden/nicht bestanden bewertet (keine Note). Anschließend wird der Schein ans ASPA geschickt. Insgesamt dauert dies in der Regel sechs Wochen, diese Zeit ist unbedingt einzukalkulieren.

  • Muss ich das Praktikum über Friedolin anmelden/belegen?

    Nein, es ist keine Belegung oder Anmeldung notwendig. Das Praktikum wird verbucht, wenn alle Anforderungen erfüllt sind (Formblätter 1&2 liegen vor, Praktikum ist absolviert, Bericht ist abgegeben und mit ‚bestanden‘ bewertet).

  • Der Praktikumsbetrieb benötigt einen Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Gibt es ein entsprechendes Formular?

    Es gibt zwei Möglichkeiten, das Pflichtpraktikum nachzuweisen. Für eine Bewerbung kann zunächst auf die für Sie geltende Studienordnung verwiesen werden, welche das Pflichtpraktikum benennt.

    Benötigt der Praktikumsbetrieb einen personalisierten Nachweis, wenden Sie sich bitte mit dem Antragsformular (siehe "Formblätter & Anträge") per Mail an den/die Praktikumsbeauftragte/n. Voraussetzung für die Ausstellung des Nachweises ist, dass Sie vorab noch kein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums absolviert haben.

    Folgende Unterlagen müssen an die IfKW-Praktikums-Mailadresse (siehe unten) gesendet werden:

    • ausgefüllter und unterschriebener "Antrag Bestätigungsschreiben" (siehe "Formblätter & Anträge")
    • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Wie muss die Praktikumszeit auf dem Formblatt 2 notiert werden?

    Bitte den Zeitraum (TT.MM.JJJJ – TT.MM.JJJJ) und die geleisteten Stunden angeben. Gerade bei Praktika, die nicht in Vollzeit absolviert wurden, sind die Stunden anders schwer nachvollziehbar.

  • Wer entscheidet, ob das Praktikum angerechnet werden kann?

    Darüber entscheidet der/die Praktikumsbeauftragte. Sollten Sie unsicher sein, ob das Praktikum anerkannt werden kann, klären Sie dies bitte vor Beginn des Praktikums ab. Als angenommen gilt das Praktikum formal erst, wenn der/die Praktikumsbeauftragte das Formblatt 1 unterzeichnet hat.

    Gleiches gilt für Praktika, die bereits in der Vergangenheit absolviert wurden, auch hier muss eine mögliche Anrechnung mit dem/der Praktikumsbeauftragten individuell abgesprochen werden. Grundlegende Bedingung ist, dass das vergangene Praktikum nie (bspw. an keiner anderen Universität/Fachhochschule) als Praktikumsleistung/Studienleistung angerechnet wurde.

Informationen

  • Überblick

    Das Praktikum vermittelt erste Einblicke in mögliche berufliche Tätigkeiten für Kommunikationswissenschaftler*innen in fachnahen Institutionen (u. a. Verbände und Unternehmen, öffentliche Institutionen, Hochschulen). Die konkrete Tätigkeit wird nach Absprache mit der/dem Praktikumsbeauftragten zwischen Praktikumsbetreuer*in (im Praktikumsbetrieb) und Studierenden ausgehandelt. Dabei sollen Studierende die im Studium erlernten theoretischen und praktischen Fähigkeiten umsetzen. Die Studierenden können die im Studium erworbenen theoretischen und praktischen Fähigkeiten auf neue Aufgabenstellungen anwenden und Arbeitsergebnisse nach außen kommunizieren. Im Praktikumsbericht zeigen sie die Kompetenz, Inhalt und Ergebnisse ihrer Arbeit Außenstehenden gegenüber darzustellen.

    Das Praktikum ist integraler Bestandteil des B.A. Kommunikationswissenschaft. Grundlagen des Praktikums bilden die Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs. Für ein bestandenes Praktikum werden 10 Leistungspunkte vergeben. Eine Note wird nicht vergeben. Die Durchführung beinhalten die Anmeldung, die Durchführungsbestätigung (mit Stundenbescheinigung) und ein Praktikumsbericht. Eine Anmeldung über Friedolin ist nicht erforderlich.

  • Dauer und Art des Praktikums (Bachelor)

    Bachelor (alte und neue Studienordnung)

     

    Das Praktikum muss mind. 280 Stunden (entspricht 7 Wochen bei Vollzeitpraktikum) in einer Organisation/ Einrichtung absolviert werden und sollte i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Die Aufteilung der Wochen der Praktikumszeit ist möglich.

    Der Praktikumsbericht (Bachelorstudium) umfasst ca. fünf Seiten.

     

    Es gibt verschiedene Praktikumsfelder, die den verschiedenen Institutsbereichen zugeordnet werden können.

    Ausbildungen vor dem Studium können nur zum Teil und nach Absprache mit dem/der Praktikumsbeauftragten angerechnet werden. Auch studentische Hilfskrafttätigkeiten in Forschungsprojekten können nach Absprache anteilig als Praktikum angerechnet werden. Empfehlenswert wäre es, das Praktikum nicht vor dem dritten Semester zu planen.

    Der Praktikumsvertrag erfolgt zwischen dem Unternehmen (Arbeitgeber*in) und dem Studierenden (Arbeitnehmer*in), NICHT dem Institut.

  • Dauer und Art des Praktikums (Master)

    Master Politische Kommunikation (neue Studienordnung v. 04.02.2021)

     

    Es können bis zu zwei Praktika mit jeweils mind. 280 Stunden (entspricht jeweils 7 Wochen bei Vollzeitpraktikum, jeweils 10 ECTS) in einer Organisation/ Einrichtung absolviert werden. Alternativ kann ein Praktikum mit mind. 560 Stunden für 20 ECTS angemeldet werden. Geben Sie bitte immer im Formblatt 1 (Master neue Studienordnung) an, wie Sie Ihr Praktikum angerechnet bekommen möchten.

    Das Praktikum sollte i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Die Aufteilung der Wochen der Praktikumszeit ist möglich.

    Der Praktikumsbericht (Masterstudium) umfasst ca. 8-10 Seiten für ein Praktikum (10 ECTS) bzw. ca. 16 Seiten für 20 ECTS.

     

    Es gibt verschiedene Praktikumsfelder, die den verschiedenen Institutsbereichen zugeordnet werden können.

    Studentische Hilfskrafttätigkeiten in Forschungsprojekten können nach Absprache anteilig als Praktikum angerechnet werden.

    Der Praktikumsvertrag erfolgt zwischen dem Unternehmen (Arbeitgeber*in) und dem Studierenden (Arbeitnehmer*in), NICHT dem Institut.

    _______________________________________________________

    Master Öffentliche Kommunikation (alte Studienordnung v. 30.01.2014)

     

    Das Praktikum muss mind. 280 Stunden (entspricht 7 Wochen bei Vollzeitpraktikum) in einer Organisation/ Einrichtung absolviert werden und sollte i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Die Aufteilung der Wochen der Praktikumszeit ist möglich.

    Der Praktikumsbericht (Masterstudium) umfasst ca. 8-10 Seiten.

     

    Es gibt verschiedene Praktikumsfelder, die den verschiedenen Institutsbereichen zugeordnet werden können.

    Studentische Hilfskrafttätigkeiten in Forschungsprojekten können nach Absprache anteilig als Praktikum angerechnet werden.

    Der Praktikumsvertrag erfolgt zwischen dem Unternehmen (Arbeitgeber*in) und dem Studierenden (Arbeitnehmer*in), NICHT dem Institut.

  • Ablauf
    1. Mit dem Formblatt 1 muss die Durchführung über die/den Praktikumsbeauftragten des Institutes angemeldet werden. Eine Anmeldung/Belegung über Friedolin ist nicht erforderlich. Die Praktikumseinrichtung muss dort den Praktikumsplatz sowie den Zeitraum bestätigen. Der/die Studierende erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift die Korrektheit der Angaben und die Absicht, das Praktikum zu absolvieren. Die/Der Praktikumsbeauftragte bestätigt die erfolgreiche Anmeldung über das Formblatt 1. Bei Genehmigung der Praktikumsstelle bekommen Sie von dem/der Praktikumsbeauftragten des Instituts keine Rückmeldung. Sollten Sie 3 Wochen nach Eingang des Formblatt 1 keine Email erhalten haben, ist Ihr Praktikum genehmigt.
    2. Nach/während der Durchführung ist ein fünfseitiger Praktikumsbericht (BA) bzw. 8-10-seitiger/16-seitiger Praktikumsbericht (MA, siehe "Dauer und Art des Praktikums Master) zu erstellen.

    3. Anhand des Formblatts 2 ist das erfolgreich absolvierte Praktikum (nach Abschluss) von der entsprechenden Praktikumseinrichtung zu bestätigen. Unter ‚Zeitraum‘ ist hier der exakte Stundenumfang des Praktikums anzugeben.

    4. Die Formblätter und den Praktikumsbericht geben Sie bitte im Sekretariat bei Fr. Junold ab oder senden diese per Email an ifkwpraktikum@uni-jena.de.

    5. Der/die Praktikumsbeauftragte entscheidet dann über das Bestehen/ Nichtbestehen auf Basis des Berichtes und ggf. eines Gespräches. Sie werden nur bei Nichtbestehen des Praktikums informiert/ kontaktiert. Bitte beachten: Die vollständige Bearbeitungszeit des Praktikumsberichts (inkl. Verbuchung in Friedolin) umfasst 4-6 Wochen. Bitte kalkulieren Sie diese Bearbeitungszeit immer ein, falls Sie die Leistung zu einem bestimmten Termin verbucht benötigen. Das Bestehen des Praktikums wird von dem/der Praktikumsbeauftragten selbst nicht in Friedolin vermerkt.
  • Praktikumsbericht Anforderungen
    • Umfang:
      • Bachelor: ca. 5 Seiten Fließtext
      • Master 10 ECTS (alte und neue Studienordnung): ca. 8-10 Seiten Fließtext
      • Master 20 ECTS (nur neue Studienordnung): ca. 16 Seiten Fließtext
    • Aufbau:
      • Deckblatt
      • Vorstellung Praktikumsbetrieb und Arbeitsbereich
      • Aufgaben und Tätigkeiten
      • Einordnung des Praktikums in das Studium (KW)
      • Erworbene Schlüsselqualifikationen
      • Abschließende Einschätzung/Fazit

    • Formalia:
      • Keine wissenschaftliche Arbeit
      • Keine Quellenbelege/Quellenarbeit notwendig - aber wenn Übernahme von Inhalten, dann diese belegen (Plagiat)
      • Gliederung in Kapitel (siehe Aufbau), ggf. Nummerierung der Kapitel
      • Seitennummerierung

    • Bewertung: bestanden/nicht bestanden (keine Note)
  • Beispielhafte Praktikumsfelder
    • Journalismus (Online, Fernsehen, Print, Radio: journalistische oder publizistische Tätigkeiten in Medienredaktionen, Nachrichten- und Bildagenturen, Pressestellen in Parteien, Organisationen der öffentlichen Hand, in Kultur, Sport, Wissenschaft, den Medien und anderen Organisationsformen)
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • PR (PR-Agentur; Unternehmenskommunikation, insbesondere PR-Abteilungen von Unternehmen, Verbänden; Eventmanagement)
    • Organisations- und Personalkommunikation (betrifft vor allem Master-Studierende)
    • Werbung (Werbe- und Mediaagenturen)
    • Media-Marketing und Media-Planung
    • Medienforschung (Empirische Methoden) Unternehmen und Einrichtungen, die empirische Methoden verwenden, vor allem Institute und Unternehmen der Markt-, Meinungs- und Medienforschung sowie Forschungsabteilungen
    • Film- und Fernsehproduktion
    • Verlagswesen

Praktikumsangebote

Hier werden die Änderungen der letzten 4 Wochen gelistet
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Information

Bitte achten Sie darauf, das korrekte Formblatt für Ihre Studienordnung zu verwenden.

Wenn Sie im Master "Politische Kommunikation" (Studienordnung v. 04.02.2021) immatrikuliert sind, verwenden Sie bitte das Formblatt "Formblatt 1_Master (neu)" und geben dort an, welche Leistung Sie anmelden möchten (10 ECTS oder 20 ECTS, siehe Informationen "Dauer und Art des Praktikums (Master)").

Wenn Sie im Bachelor oder im Master "Öffentliche Kommunikation" (Studienordnung v. 30.01.2014) immatrikuliert sind, verwenden Sie bitte das Formblatt "Formblatt 1_Bachelor (alt&neu) & Master (alt)".

Praktikumsbeauftragte

Maria Grub

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung per E-Mail