Besprechungsraum IfS

Vertrauenspersonen

Besprechungsraum IfS

Zentrale Informationen

  • Das Konzept der Vertrauenspersonen

    Die Institution der Vertrauenspersonen am Institut für Soziologie der FSU Jena (IfS) wurde auf Beschluss des Institutes eingerichtet. Die Vertrauenspersonen stehen als Ansprechpartner*innen für Probleme und Konflikte auf Institutsebene oder in einzelnen Arbeitsbereichen zur Verfügung, wenn diese aus verschiedenen Gründen nicht direkt zwischen den Betreffenden bearbeitet werden können oder wenn dies explizit nicht gewollt ist. Ziel ist es, eine Instanz zu schaffen, die zunächst intern auf Anliegen der Mitarbeiter*innen reagieren und diese ggf. an geeignete Stellen weiterleiten kann. Auf der Ebene der Professorinnen ebenso wie auf der der Mitarbeiter*innen sind verschiedene Geschlechter repräsentiert, um so ein breites Spektrum von möglichen Problemen abdecken zu können. Darüber hinaus möchte das IfS den betroffenen Personen ermöglichen, zwischen verschiedenen Ansprechpartner*innen zu wählen, und so die Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme so niedrig wie möglich halten.

  • Wer sind die Vertrauenspersonen?

    Das Team der Vertrauenspersonen (VP) am Institut für Soziologie besteht idealiter aus vier Personen unterschiedlicher Geschlechter, die an unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig sind und verschiedene Gruppen der am Institut Mitarbeitenden repräsentieren.

    Ihre derzeitigen Ansprechpartner*innen sind:

                    Prof. Dr. Silke van Dyk, AB Politische Soziologie                        

                    Prof. Dr. Tilman Reitz, AB Wissenssoziologie und Gesellschaftstheorie

                    Dr. Mariana Nold, AB Methoden der empirischen Sozialforschung und
                    Sozialstrukturanalyse

                    Björn Leitzen, AB Methoden der empirischen Sozialforschung und Sozialstrukturanalyse

  • Was können die Vertrauenspersonen?

    Die Vertrauenspersonen sind keine Beratungsstelle im üblichen Sinne. Als institutsinterne Anlaufstelle ohne sozialpädagogischen Auftrag verstehen sie sich als Erstanlaufstelle, leisten kann:

    1. Vermittlung geeigneter Stellen

    Die Vertrauenspersonen können Kontakt zu Beratungsstellen oder Instanzen der Universität herstellen oder Informationen einholen, an welcher Stelle ein Anliegen gut aufgehoben wäre. Solche Vermittlungen können an interne (genderKommission, Kommission prekäre Beschäftigung, Direktorium, IK) oder auch externe Instanzen (Rechtsamt, Psychosoziale Beratungsstelle, Fachberatungsstelle des Frauenhausvereins) erfolgen.

    2. Übernahme bestimmter Kommunikation

    Die Vertrauenspersonen können auf Wunsch andere Stellen anfragen, um professionelle Unterstützung zu erhalten. Die anonymisierte Darstellung des Falls an gewünschten Stellen, um einen Umgang mit dem Anliegen zu erwirken, ist ebenso möglich.

    3. Schlichtung

    Die Vertrauenspersonen können als Vermittler*innen bei der Schlichtung von Konflikten auftreten. Möglich sind hier ein moderiertes Gespräch der beteiligten Parteien, stellvertretende Kommunikation (s. 1.) oder eine gemeinsame 'Strategieplanung' für die Konfliktlösung. Die Vertrauenspersonen sind keine ausgebildeten Mentor*innen und handeln im Rahmen ihrer Möglichkeiten; wenn notwendig, wird externe Unterstützung hinzugezogen.

  • Prinzipien der Arbeit

    Die Vertrauenspersonen verpflichten sich mit Übernahme der Funktion zu folgenden, in der Institutskonferenz abgestimmten Prinzipien:

    1. Orientierung an den Wünschen und Bedürfnissen der Anfragenden

    Die VP orientieren Ihr Handeln an den Wünschen und Bedürfnisse derjenigen, die mit einem Anliegen zu Ihnen kommen. Entweder werden diese im Rahmen des Gesprächs erarbeitet oder die Anfragende tritt mit einem konkreten Anliegen an eine oder mehrere VP heran. Die VP wägen dabei dennoch immer auch ab, ob das gewünschte Vorgehen im Rahmen ihrer Tätigkeit liegt (s. 3.).

    2. Anonymität

    Die Beratungen durch eine oder mehrere VP kann auf Wunsch der Anfragenden komplett anonym erfolgen (z.B. per Mail oder Telefon). Persönliche Daten über der Anfragenden werden nur auf deren Wunsch hin weitergegeben oder öffentlich gemacht.

    Die VP verpflichten sich freiwillig zur Verschwiegenheitspflicht in Orientierung an §203StGB.

    3. 'Hilfe zur Selbsthilfe' und ggf. Koordination der Vermittlung an geeignete Stellen

    Die VP sind nicht und verstehen sich nicht als Anlaufstelle im Sinne der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik. Die VP können entsprechend mit den ihnen zur Verfügung stehenden je individuellen Ressourcen beraten und werden die Anfragenden u.U. (immer mit deren Einverständnis) an geeignete Stellen weitervermitteln.

    4. Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

    Die VP sind zudem Ansprechpartner*innen für Fälle, in denen eine gute wissenschaftliche Praxis nicht gewahrt wird, zum Beispiel, wenn der Verdacht besteht, dass ein*e Kolleg*in oder eine vorgesetzte Person Ideen oder Textbausteine ohne Nennung der Urheberin verwendet hat. Die VP orientieren sich hierfür an den Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der FSU JenaExterner Link sowie an den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFGExterner Link.

    Die Prinzipien verlieren ihre Geltung, wenn den VP anzeigepflichtige strafrechtlich relevante Sachverhalte mitgeteilt werden (§138 StGB, Ausnahmen durch §139 StGB).