-
Allgemeine Informationen
Was macht eine Hausarbeit zur wissenschaftlichen Hausarbeit? Wie schreibt man einen Essay? Und was ist überhaupt eine Hausarbeit? Im Studium werden Sie mit unterschiedlichen Formen des Leistungsnachweises konfrontiert, denn neben Klausuren und mündlichen Prüfungen, die als Prüfungsformen noch aus der Schulzeit bekannt sein dürften, werden im Studium Hausarbeiten und Essays verlangt.
Die folgenden Anmerkungen sollen Ihnen das wissenschaftliche Arbeiten erleichtern. Sie sollen als Leitfaden beim Verfassen von Studienarbeiten behilflich sein und zugleich transparent machen, was die hieran geknüpften Erwartungen und Anforderungen von Seiten des Instituts für Soziologie sind.Leitfaden für das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeitenpdf, 165 kb
Richtlinie Große Hausarbeitpdf, 38 kb
Infoflyer zu Plagiat pdf, 3 mb
Neben schriftlichen Prüfungsleistungen sehen die Prüfungsordnungen mündliche Prüfungen vor. Bei diesen können von Ihnen so genannte Thesenpapiere verlangt werden. Hier finden Sie eine Handreichung für Thesenpapiere im Rahmen von (thesengestützten) mündlichen Prüfungen, die Ihnen die Erwartungen, die an mündliche Prüfungen und hierbei die Thesenpapiere gestellt werden: -
Abschlussarbeiten
Wenn Sie bereits Ihre Abschlussarbeit planen, dann beachten Sie bitte folgende allgemeine Informationen zur Organisation derer sowie die Leitlinien für die Abschlussarbeiten:
Bachelor Soziologie
Informationen zur Bachelorarbeitpdf, 1 mb (Infoveranstaltung v. 11.12.2024)
Leitlinien für die Bachelorarbeitpdf, 38 kb
Master Soziologie / Master GesellschaftstheorieInformationen zur Masterarbeitpdf, 2 mb (Infoveranstaltung v. 15.05.2024)
Leitlinien für die Masterarbeitpdf, 39 kb
Abschlussarbeiten werden auch am Lehrstuhl für Soziologie mit dem Schwerpunkt Märkte, Organisationen und Governance betreut. Informationen dazu finden Sie unter https://www.sozmog.uni-jena.de/lehre/studierenden-infosExterner Link
Schriftliche Abschlussarbeiten
- Bei Bachelorarbeiten sollten Erst- und Zweitbegutachtende mind. promoviert sein. Mindestens eine begutachtende Person muss promoviert sein.
- Bei Masterarbeiten gilt, dass beide Begutachtenden mind. promoviert sein müssen.
Staatsexamina
- Prüfungen für Staatsexamina dürfen nur von speziell zugelassenen Prüfenden abgenommen werden. Die Liste der aktuell prüfungsberechtigten Dozent*innen in der Soziologie entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
https://www.uni-jena.de/landespruefungsamt-prueferpdf, 56 kb
-
Aktuelle Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Modulkataloge
Carl-Zeiß-Platz 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Öffnungszeiten:
Mo, Mi und Fr 10 bis 12 Uhr
Di und Do 12 bis 16 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Mo bis Fr 8 bis 10 Uhr
Mo und Mi 14 bis 16 Uhr