Ablauf und Bewerbung

Hinweis

Folgende Hinweise beziehen sich auf das ERASMUS-Programm und unsere bilaterialen Kooperationen. Das ERASMUS-Programm bietet den Vorteil eines strukturierten Ablaufs an. Wir empfehlen alle Schritte (inklusive Erstellung eines Learning Agreements) auch für Studierende in den bilateralen Austauschprogrammen.

  • 1. Zielland bzw. Hochschule überlegen

    Die Plätze an den Partner-Universitäten werden periodisch neu in Verträgen ausgehandelt; das heißt, im Laufe der Zeit können sich Veränderungen ergeben. Die Verträge sind die Grundlage für Ihr Auslandsstudium.

    Die Wahl einer für Sie geeigneten Partnerhochschule ist sicherlich nicht immer die leichteste. Als Kriterien für die Wahl sollten Sie folgende ins Auge fassen:

    Voran stehen die fachlichen Anforderungen bzw. die Inhalte und der Aufbau des Studienprogramms der jeweiligen Hochschule. Diese könnten zu selbst gewählten Schwerpunkten Ihres bisherigen Studiums passen oder Ihrem thematischen Interessen entsprechen.

    Selbstverständlich ist auch die Sprache ein wichtiges Auswahlkriterium, denn eine gute Vorkenntnis ist Voraussetzung für ein Gelingen des Auslandsstudienaufenthaltes.

    Weitere persönliche Präferenzen sollten Sie ebenso wenig außer Acht lassen.

  • 2. Bewerbung

    Bewerben können sich alle Studierenden soziologischer Studiengänge an der Universität Jena. Sollten dabei Plätze frei bleiben, können diese, sofern in den Kooperationsverträgen so vereinbart, auch an Studierende anderer Fächer vergeben werden.

    Die Bewerbung erfolgt beim Koordinator bis zum 15.1. des Jahres (Abgabe der Bewerbungsunterlagen persönlich, postalisch oder zu Händen des Koordinators im Sekretariat oder im Postfach des Insitut für Soziologie)

    Bitte benutzen Sie das Formular zur Bewerbungpdf, 192 kb.

    Grundsätzlich sind für die Bewerbung folgende Unterlagen erforderlich:

    • Anschreiben
    • BewerbungsformularExterner Link
    • Motivationsschreiben (ca. 1-2 Seiten)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Aktueller Leistungsnachweis (z.B. Friedolinausdruck) oder Kopie des Abiturzeugnisses bei Studienbeginn
    • KEIN Gutachten eines Hochschullehrers, aber Nennung eines Dozenten als Referenz, der ggf. die Qualifikation bestätigen würde
    • Angaben über weitere Bewerbungen (für welche Universitäten, an welchen Instituten)
    • Nachweise über Kenntnisse der Landessprache (z.B. Sprachscheine des Instituts für Fremdsprachen, Sprachkurse, ...)

    Auswahlkriterien und Gewichtung:

    • Voraussetzung ist die Erfüllung der Sprachanforderungen oder ein realistischer Plan zum Erlangen dieser bis zum Zeitpunkt des Starts des Auslandsstudiums.
    • 60 % Motivationsschreiben (geographisch, inhaltlich, Lebenskontext, etc.)
    • 20 % Studienerfolg (Friedolin-Notenausdruck)
    • 20 % Form der Bewerbung
  • 3. Vorbereitung des Aufenthalts

    Nach der Bewerbung trifft der Koordinator eine Auswahl und kontaktiert Sie per Mail über Ihre Studienmöglichkeiten und klärt ggf. in der Bewerbung offen gebliebene Fragen. Sie erhalten vom Koordinator eine zu unterschreibende Verbindlichkeitserklärung und die Annahmeerklärung.

    In der Verbindlichkeitserklärung halten Koordinator und Studierende ggf. bis zum Start zu erbringende (Sprach-)Leistungen fest. Die Annahmeerklärung bestätigt, dass Sie den angebotenen Platz annehmen und wird von Ihnen und dem Koordinator unterschrieben, bevor Sie sie im Internationalen Büro abgeben.

    Im Anschluss nominiert Sie der Koordinator an der betreffenden Partnerhochschule und informiert Sie hierüber.

    Nachdem wir Ihnen einen Platz anbieten konnten und Sie diesen angenommen haben, ist jetzt noch genügend Zeit, Ihren Studienaufenthalt vorzubereiten.Beachten Sie hierzu die Informationen des Internationalen Büros. Folgende Dinge sollten Sie auf jeden Fall beachten:

    Nach erfolgter Nominierung müssen Sie sich bei der Partnerhoschule einschreiben (Informationen hierzu erhalten Sie von der Partnerhochschule); bitte beachten Sie, dass jede Partnerhochschule eigene Bedingungen und Verfahren für die Einschreibung festlegt (es kann also z.B. ein spezieller Sprachnachweis gefordert werden). Informieren Sie sich hierzu auf den Webseiten der Partnerhochschule.

    Die Kosten eines Auslandsaufenthaltes sollten Sie auf keinen Fall unterschätzen. Zur Finanzierung stehen Ihnen neben eigenen Mitteln folgende zur Verfügung:

    • ERASMUS-Stipendium (Beantragung bis 31.08. bzw. 15.12.)
    • für Berechtigte: Auslands-BAFöG (wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet; Beantragung ca. 6 Monate vor Abreise)
    • Bildungskredite der KfW

    Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des Internationalen Büros.

    Das Auslandsstudium berechtigt dazu, sich an der Universität Jena für max. 2 Semester beurlauben zu lassen. Dazu muss das Formular BeurlaubungsantragExterner Link komplett ausgefüllt, vom zuständigen Koordinator unterschrieben und im Studentensekretariat (UHG) abgegeben werden.

    Zur sprachlichen Vorbereitung für das Studium helfen auch Erasmus Intensive Language Courses. (EILC)

    Besonderes Augenmerk müssen Sie auf die Wahl Ihrer Studienfächer richten. Für das WS bis zum 15.07. bzw. für das SS bis zum 15.01. (des Jahres nach der Bewerbung) muss das Learning AgreementExterner Link ("before mobility") mit Leistungen im Wert von 30 ECTS Credits pro Semester vom für den Austausch verantwortlichen Koordinator bzw. dem zuständigen Fachstudiengangskoordinator (LINK: für Soziologie ERIK HIRSCH/ für und Gesellschaftstheorie JÖRG OBERTHÜR) unterschrieben werden. Der Fachstudiengangskoordinator prüft auf Basis Ihrer Recherche im Studienangebot der Partnerhochschule und auf Basis Ihres Vorschlags, wie der gewählte Kurs für welches Modul in Ihrem Studiengang anrechenbar ist. 

  • 4. Los gehts!!

    Sind alle Vorbereitungen getroffen, die Anreise und Einlebung gelungen, kann nun das Studium an der Partnerhochschule beginnen. Das endgültige Learning Agreement muss bis zum 31.10. (WS) und bis 31.03. (SS) von allen Seiten gegengezeichnet beim Internationalen Büro in Jena eingereicht werden. Änderungen am Learning Agreement ("during mobility") sollten mit dem Fachstudiengangskoordinator abgeschrochen werden. Beim Ausfüllen vor Ort sollte Ihnen der Koordinator der Partneruni helfen können. Erfahrungsgemäß werden europaweit für ähnliche Veranstaltungen unterschiedlich viele Credits vergeben. Das wird von uns berücksichtigt!

    Die Prüfungen liegen hinter Ihnen? Beachten Sie noch Folgendes: Sammeln Sie alle Scheine und bringen Sie sie zum Koordinator der Partnerhochschule! Er/Sie wird dann ein Transcript of Records erstellen. Das ist Ihr materieller Nachweis über alle von Ihnen abgelegten Leistungen. Dieses Dokument ist die Basis für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen hier in Jena.

    Als Bestätigung für Ihre akademische Zeit an der Partnerhochschule dient der Letter of Confirmation, den Ihnen Ihre Partneruniversität ausstellt. Dieses Dokument und ggf. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem EILC-Sprachkurs sind bis 30.06. an das Internationale Büro zu senden.

  • 5. Wieder in Jena

    Ist der Studienaufenthalt zu Ende und Sie sind wieder in Jena angekommen, gilt es den Erfahrungsbericht einzureichen. Die Abgabe sollte in der 1. Hälfte des Rückkehrsemesters im Internationalen Büro und beim Koordinator erfolgen.