Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was ist eigentlich ERASMUS+? Was bringt mir dieses Programm?
  • Wie komme ich zu einem Studienplatz im Ausland über das ERASMUS-Programm?

    siehe Vorgehen

  • Wer kann sich bei uns um einen Studienplatz im Ausland über ERASMUS bewerben?

    Jeder Student und jede Studentin eines soziologischen Studiengangs an der FSU Jena. Zu den erforderlichen Sprachkenntnissen finden Sie weiter unten nähere Informationen.

  • Welche Bewerbungsfrist muss ich dabei beachten?

    Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Januar für das im folgenden September/Oktober beginnende akademische Jahr, d.h. das Winter- und das daran anschließende Sommersemester.
    Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das aktuelle Bewerbungsformularpdf, 155 kb und reichen Sie Ihre Bewerbung beim Austausch-Koordinator des IfS Sebastian Sevignani (über das Sekretariat Fr. Engelhardt) ein.

  • Wer berät mich individuell zum Auslandsstudium über ERASMUS+?

    Als persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen der ERASMUS-Koordinator des IfS Sebastian Sevignani gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten!
    Im Internationalen Büro hilft Ihnen Frau Jana Blumenstein gerne weiter.

  • Was wird in der Verbindlichkeitserklärung geregelt?

    Wenn Sie sich für einen Studienplatz entschieden haben, dann erklären Sie sich in der Erklräung verbindlich, dass Sie diesen Studienplatz auch antreten werden und ggf. noch Leistungen bis zum Start des Ausslandsstudium erbringen. Zudem verpflichtet Sie sich darin, pro Auslandssemester Leistungen im Wert von 30 ECTS Credits nachzuweisen.

  • Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein?

    Vor Antritt Ihres Auslandsstudiums müssen Sie über ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Lehrsprache an Ihrer Gastuniversität verfügen, so dass Sie den Lehrveranstaltungen dort folgen und die nötigen 30 ECTS Credits erwerben können. In der Regel ist dies Level B2 der jeweiligen Unterrichtssprache. Diese Kenntnisse weisen Sie durch entsprechende Sprachscheine oder ähnliche Zertifikate bei der Bewerbung nach.

    Sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Sprachnachweise fehlen, können Sie diese nach Rücksprache mit dem ERASMUS-Koordinator ausnahmsweise auch nachreichen. Wichtig ist nur, dass Sie vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes sprachlich fit sind.

  • Wird mir mein Auslandsaufenthalt auf die Studienzeit angerechnet?

    Sie können sich von uns für Ihren Auslandsaufenthalt beurlauben lassen. Die dort absolvierten Semester (maximal 2) zählen dann als Urlaubssemester und werden Ihnen daher nicht auf Ihre Semesterzahl an der FSU angerechnet.

    Dazu brauchen Sie nur den Beurlaubungsantrag ausfüllen, vom Koordinator im Büro unterschreiben lassen und im Studentensekretariat (UHG) einreichen.

  • Muss ich an der ausländischen Gasthochschule Studiengebühren bezahlen?

    Einer der größten Vorzüge des ERASMUS+-Programms und der bilaterlaen Verträge ist sicherlich, dass die Studierenden keine Studiengebühren zu zahlen brauchen. Als beurlaubte(r) Student(in) fällt für Sie auch der Semesterbeitrag für die FSU weg. Es kann jedoch sein, dass Sie an Ihrer Gasthochschule einen solchen Semesterbeitrag zahlen müssen.

  • Wenn ich einen Studienplatz habe, wie bereite ich mein Auslandsstudium vor? Auf welche Fristen muss ich achten?

    siehe Vorgehen

  • Wo kann ich mehr über die Partneruniversitäten erfahren?

    Natürlich auf deren jeweiliger Homepage. Den Link dahin finden Sie in der Übersicht der Partneruniversitäten.

    Darüber hinaus sollen zukünftig auch Studienberichte ehemaliger ERASMUS-Studenten hinterlegt werden. In diesen erfahren Sie von Kommilitonen, die bereits über das ERASMUS-Programm an der jeweiligen Partneruniversität studiert haben, alles Wissenswerte aus erster Hand.

  • Werde ich an meiner ausländischen Gastuniversität persönlich betreut?

    Für die neu ankommenden Gaststudenten(/-innen) veranstalten unsere Partneruniversitäten meist Informationsveranstaltungen unter Leitung des dortigen ERASMUS-Koordinators. Dort erfahren Sie Wissenswertes über Termine und Institutionen der Universität. Natürlich gibt Ihnen eine solche Veranstaltung auch die Gelegenheit, andere ERASMUS-Studierende kennenzulernen.

    Darüber hinaus haben Sie im ERASMUS-Koordinator Ihrer Gasthochschule bzw. seinen Mitarbeitern persönliche Ansprechpartner für Ihre ganz individuellen Fragen.

  • Was wird von mir als Auslandsstudent(-in) erwartet?

    In gewisser Weise ist man im Ausland ein Repräsentant seiner Heimatuniversität. Mit Ihrem Auftreten und Engagement können Sie dazu beitragen, dass Studierende unserer Universität an Ihrer gastgebenden Partnerhochschule auch in Zukunft willkommen sind und dass sich Studierende der Partneruniversität für ein Studium bei uns in Jena interessieren.

    Darüber hinaus soll jede(r) ERASMUS-Student(in) während seines/ihres Auslandsstudiums pro Semester Studienleistungen im Wert von 30 ECTS Credits nachweisen. Dies wird konkret in der Verpflichtungserklärung und dem Learning Agreement vereinbart.

  • Was wird im Learning Agreement geregelt?

    Wie bereits erwähnt, müssen Sie in jedem Auslandssemester Studienleistungen im Wert von 30 ECTS Credits erbringen. Zur Dokumentation Ihrer Kurswahl dient das Learning Agreement, welches der Koordinator Ihrer Gasthochschule kurz nach Antritt des Auslandsstudiums unterzeichnet und an unser ERASMUS-Büro übermittelt.

    Für eine mögliche Anerkennung Ihrer Studienleistungen sollten Sie sich aber unbedingt bereits zuvor an die Fachstudienberatung (Soziologie, Gesellschaftstheorie) wenden und klären, welche der angebotenen Veranstaltungen an der Gasthochschule anerkannt werden können. Informationen über Inhalte und Prüfungsmodalitäten, die der Lehrstuhl dabei sicher erfragen wird, bekommen Sie in der Regel von der Gastuniversität vor Beginn Ihres Auslandssemesters.

  • Bekomme ich finanzielle Unterstützung während des Auslandsstudiums?

    Zur Ergänzung Ihrer eigenen finanziellen Mittel und Ihres eventuell bestehenden Anspruchs auf Auslands-BaföG bzw. eines Bildungskredits der KfW wird Ihnen ein (kleiner) ERASMUS-Mobilitätszuschuss gewährt. Im Fall von bilateralen Kooperationen gibt es diesen leider nicht.

  • Ich bin BAföG-Empfänger. Was gibt es da beim Auslandsstudium zu beachten?

    Sie können das Auslands-BAföG beim für Ihr Zielland zuständigen BAföG-Amt beantragen. Welches Amt das in Ihrem Fall ist, erfahren Sie beim BAföG-Amt Jena oder hierExterner Link.

  • Was muss ich noch erledigen, wenn ich nach meinem Auslandsaufenthalt nach Jena zurückkomme?

    Als Nachweis Ihrer erworbenen Studienleistungen verfasst der ERASMUS-Koordinator Ihrer Gastuniversität mit Ihnen ein so genanntes "Transcript of Records". Dieses Formular sendet der Koordinator entweder direkt zu uns oder er gibt es in Ihre Hände mit der Bitte, es in unserem Büro abzugeben. Um Ihre im Ausland erworbenen Studienleistungen anerkennen zu lassen, führt Ihr Weg danach direkt zur Fachstudienberatung (Soziologie, Gesellschaftstheorie).

    Darüber hinaus bitten wir Sie, einen formlosen Studienbericht zu Ihrem Auslandsstudium zu verfassen und uns zur Verfügung zu stellen. Dieser kann dann zukünftig Studenten weiterhelfen, die genau wie Sie an einem ERASMUS-Auslandsstudium an dieser Gasthochschule interessiert sind.