Prüfungsamt für die Studiengänge Bachelor of Science, Master of Science und Diplom
Für die Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) ist das Akademische Studien- und Prüfungsamt zuständig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Bitte vermeiden Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Anliegens und Mehrfachanfragen. Wir bearbeiten Ihre Anfragen schnellstmöglich und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, sobald es möglich ist.
Für Ihre telefonischen Anfragen nutzen Sie bitte ausschließlich unsere Telefonsprechzeiten.
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 011
Am Steiger (Haus 1) 3
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Di.: 14:00 – 15:30 Uhr
Do.: 10:30 – 12:00 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Montag, Mittwoch: 09:00 – 11:00, 13:30 - 14:30 Uhr
Dienstag: 09:30 – 11:45 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 09:30 Uhr, 13:30 – 14:30 Uhr
Zuständigkeitsbereiche
- B.Sc. + M.Sc. A - O
- Nachteilsausgleichsverfahren B.Sc. & M.Sc. A - Z
- Widerspruchsverfahren B.Sc. & M.Sc. A - Z
Bitte beachten Sie die geänderten Telefonsprechzeiten im Zuständigkeitsbereich A-O.
Am Dienstag, dem 19. November 2024 verschiebt sich die Telefonsprechzeit aufgrund einer Zoomsitzung auf 10.15 Uhr bis 11.45 Uhr.
Am Mittwoch, dem 20. November 2024 entfällt die Telefonsprechzeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Wir empfehlen für dringende Anliegen oder Fristsache stets die Präsenzsprechstunde zu nutzen!
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 218
Am Steiger (Haus 1) 3
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Mittwoch: 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Montag, Dienstag: 13:15 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 10:00 Uhr, 11:30 – 12:00 Uhr
Zuständigkeitsbereiche
B.Sc.+ M.Sc. P - Z,
Diplom A - Z
Aktuelle Prüfungszeiträume im Wintersemester 2024/2025
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10. – 27. Februar 202510. – 27. Februar 2025Bachelorprüfungen
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10. – 27. Februar 202510. – 27. Februar 2025Masterprüfungen im 2. FS
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10. – 20. Februar 202510. – 20. Februar 2025Masterprüfungen im 4. FS
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24. März – 4. April 202524. März – 4. April 2025Bachelorprüfungen (Nachprüfungen)
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24. März – 4. April 202524. März – 4. April 2025Masterprüfungen im 2. FS (Nachprüfungen)
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24. März – 4. April 202524. März – 4. April 2025Masterprüfungen im 4. FS (Nachprüfungen)
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1. Formular „Ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“
Im Zusammenhang mit der im Arbeitsleben bereits eingeführten elektronischen AU-B entfällt seit dem1. Januar 2023 die Papierform dieses Attests (Vorlage für den Arbeitgeber).
Arbeitgeber müssen ab Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Universität erfüllt Ihren Studierenden gegenüber nicht die Funktion des Arbeitgebers, so dass eine elektronische Abrufung dieser Daten nicht möglich ist. Eine Vorlage der AU-B als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann sodann nicht mehr erfolgen.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Formular zum Nachweis der „krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit“ und Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erstellt.
Diese oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Die im Formular abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden.
Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik "Formulare für Studierende".
Sie können den Nachweis zur krankheitsbededingten Prüfungsunfähigkeit entweder:
- in den Briefkasten am Büro von Frau Schache / Frau Klemmer einwerfen,
- per Post senden: Institut für Psychologie, Prüfungsamt Psychologie, Am Steiger 3 Haus 1, 07743 Jena oder
- per E-Mail über das Ticketsystem fristgerecht einreichen. Bitte scannen Sie das Originaldokument ein und schicken es dann als PDF.
Stand: 15. April 2024 (verpflichtende Gültigkeit ab 1. Januar 2023)
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2. Aktualisierung Eigenständigkeitserklärung ab Januar 2024
Vor dem Hintergrund des Einsatzes von KI-Tools für Seminar- und Abschlussarbeiten wurde eine Eigenständigkeitserklärung erarbeitet, die ab sofort für Seminar- und Abschlussarbeiten zu verwenden ist. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Informationen zu Abschlussarbeiten", sowie im HanFRIED im Ordner Eigenständigkeitserklärung unter dem VP Studium und Lehre, dem VP Digitalisierung sowie dem Rechtsamt.
Stand: Januar 2024
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3. Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsaugleich samt ergänzender ärztlicher Atteste reichen Sie bitte möglichst zu Beginn des jeweiligen Semester, bzw. innerhalb der offiziellen Prüfungsanmeldefrist bei Frau Klemmer (Zuständigkeit B.Sc. A-Z, M.Sc. A-Z) ein.
Die Einreichung kann zur Fristwahrung als PDF über das Ticketsystem erfolgen. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, weisen wir entsprechend darauf hin. Wählen Sie zur Einreichung die dafür zur Verfügung stehende Anfrageart "Nachteilsausgleich" aus.
Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik "Formulare für Studierende".
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4. Anrechnung von Studienleistungen (Hochschulwechsel / höheres Fachsemester)
Zur Vereinfachung von Verfahrensprozessen auf Seiten der Studierenden, der Modulverantwortlichen und des Prüfungsamt Psychologie verwenden Sie bitte im Falle von Hochschulwechsel und/oder Einstufung ins höhere Fachsemester (nach erfolgter Immatrikulation) das Formular "Antrag_Anrechnung_Studienleistungpdf, 236 kb".
Sie finden das Formular unter der Rubrik "Formulare für Studierende".
Bei Fragen können Sie sich gerne beratend an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamt Psychologie und/oder den Fachschaftsrat des Institut für Psychologie wenden.
Stand: 30. April 2024
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5. Erweitertes Führungszeugnis - Praktische Tätigkeit - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIa - angewandte ambulante Praxis der Psychotherapie (KLiPPT)
Gemäß der Prüfungsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Psychologie und angelehnt an die örtlich einschlägigen Rechtsgrundlagen besteht für die Studierenden des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie die Pflicht, aufgrund der angewandten praktischen Tätigkeit im Rahmen des Moduls Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIa des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena für die Zulassung zum Modul in Verbindung mit §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG), ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Anderenfalls wird die Zulassung zur Teilnahme am Modul versagt.
Das entsprechende Führungszeugnis ist rechtzeitig genug bei der dafür zuständigen Meldebehörde durch den Studierenden zu beantragen und spätestens 4 Wochen vor Beginn der praktischen Tätigkeit und der ambulanten psychotherapeutischen Patientenbehandlung im Sekretariat der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz für Kinder, Jugendliche und Familien (PHAK), Lehrstuhl für Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur augenscheinlichen Kontrolle vorzulegen.
Zu beachten ist, dass das erweiterte Führungszeugnispdf, 166 kb bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf.
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Rothermund, Klaus, Univ.-Prof. Dr. Professur Allgemeine Psychologie II
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 214
Am Steiger 3
07743 Jena -
Klemmer, Claudia Studienberatung; Prüfungsamt Psychologie Zuständigkeitsbereich A - O Studienangelegenheiten
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 011
Am Steiger 3
07743 JenaSprechzeiten:
Dienstag: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 10:30 Uhr - 12:00 Uhr -
Schache, Carola Studienberatung; Prüfungsamt Psychologie Zuständigkeitsbereich P - Z Studienangelegenheiten
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 218
Am Steiger 3
07743 JenaSprechzeiten:
Mittwoch: 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 Uhr - 11.30 Uhr