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Prüfungsamt Psychologie

Informationen des Prüfungsamtes Psychologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Prüfungsamt für die Studiengänge Bachelor of Science, Master of Science und Diplom

Für die Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) ist das Akademische Studien- und Prüfungsamt zuständig.

Hinweis

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Bitte vermeiden Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Anliegens und Mehrfachanfragen. Wir bearbeiten Ihre Anfragen schnellstmöglich und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, sobald es möglich ist.

Für Ihre telefonischen Anfragen nutzen Sie bitte ausschließlich unsere Telefonsprechzeiten.

Prüfungsamt – Bereich A - O

Frau Klemmer

Institutsgebäude (Haus 1), Raum 011
Am Steiger (Haus 1) 3
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link

Sprechzeiten:
Di.: 14:00 – 15:30 Uhr
Do.: 10:30 – 12:00 Uhr

Am Freitag, dem 21. Juni 2024 ist Frau Klemmer nur vom 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Telefonsprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 14:00 Uhr, 15:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 10:30 Uhr, 12:00 – 16:00 Uhr

Zuständigkeitsbereiche
- B.Sc. + M.Sc. A - O
- Nachteilsausgleichsverfahren B.Sc. & M.Sc. A - Z
- Widerspruchsverfahren B.Sc. & M.Sc. A - Z

Information

Abwesenheit (Urlaub): 

24. Juni 2024 - 12. Juli 2024; 2. - 5. August 2024

Aus Kapazitätsgründen ist keine Vertretung durch Frau Schache möglich.

Prüfungsamt – Bereich P - Z

Frau Schache

Institutsgebäude (Haus 1), Raum 218
Am Steiger (Haus 1) 3
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link

Sprechzeiten:
Mittwoch: 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr - 11:30 Uhr

Telefonsprechzeiten:
Montag, Dienstag: 13:15 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 13:15 – 14:00 Uhr, 15:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 10:00 Uhr, 11:30 – 12:00 Uhr
Freitag: 13:00 – 14:30 Uhr


Zuständigkeitsbereiche
B.Sc.+ M.Sc. P - Z,
Diplom A - Z

Information

Am 11.07.2024 entfällt die Sprechzeit von Frau Schache.

Aktuelle Prüfungszeiträume im Sommersemester 2024

Erster Prüfungszeitraum

  1. 21. Mai – 26. Juli 2024
    21. Mai – 26. Juli 2024
    Bachelorprüfungen
  2. 8. – 19. Juli 2024
    8. – 19. Juli 2024
    Masterprüfungen im 2. FS
  3. 8. – 19. Juli 2024
    8. – 19. Juli 2024
    Masterprüfungen im 4. FS

Zweiter Prüfungszeitraum – Nachprüfungen

  1. 23. September – 18. Oktober 2024
    23. September – 18. Oktober 2024
    Bachelorprüfungen (Nachprüfungen)
  2. 23. September – 11. Oktober 2024
    23. September – 11. Oktober 2024
    Masterprüfungen im 2. FS (Nachprüfungen)
  3. 23. – 27. September 2024
    23. – 27. September 2024
    Masterprüfungen im 4. FS (Nachprüfungen)

Zusätzliche Informationen

  • 1. Formular „Ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“

    Im Zusammenhang mit der im Arbeitsleben bereits eingeführten elektronischen AU-B entfällt seit dem1. Januar 2023 die Papierform dieses Attests (Vorlage für den Arbeitgeber).

    Arbeitgeber müssen ab Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Universität erfüllt Ihren Studierenden gegenüber nicht die Funktion des Arbeitgebers, so dass eine elektronische Abrufung dieser Daten nicht möglich ist. Eine Vorlage der AU-B als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann sodann nicht mehr erfolgen.

    Vor diesem Hintergrund wurde ein Formular zum Nachweis der „krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit“ und Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erstellt.

    Diese oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.

    Die im Formular abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden.

    Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik "Formulare für Studierende".

    Sie können den Nachweis zur krankheitsbededingten Prüfungsunfähigkeit entweder:

    • in den Briefkasten am Büro von Frau Schache / Frau Klemmer einwerfen,
    • per Post senden: Institut für Psychologie, Prüfungsamt Psychologie, Am Steiger 3 Haus 1, 07743 Jena oder
    • per E-Mail über das Ticketsystem fristgerecht einreichen. Bitte scannen Sie das Originaldokument ein und schicken es dann als PDF.

    Stand: 15. April 2024 (verpflichtende Gültigkeit ab 1. Januar 2023)

  • 2. Aktualisierung Eigenständigkeitserklärung ab Januar 2024

    Vor dem Hintergrund des Einsatzes von KI-Tools für Seminar- und Abschlussarbeiten wurde eine Eigenständigkeitserklärung erarbeitet, die ab sofort für Seminar- und Abschlussarbeiten zu verwenden ist. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Informationen zu Abschlussarbeiten", sowie im HanFRIED im Ordner Eigenständigkeitserklärung unter dem VP Studium und Lehre, dem VP Digitalisierung sowie dem Rechtsamt. 

    Stand: Januar 2024

  • 3. Nachteilsausgleich

    Anträge auf Nachteilsaugleich samt ergänzender ärztlicher Atteste reichen Sie bitte möglichst zu Beginn des jeweiligen Semester, bzw. innerhalb der offiziellen Prüfungsanmeldefrist bei Frau Klemmer (Zuständigkeit B.Sc. A-Z, M.Sc. A-Z) ein.

    Die Einreichung kann zur Fristwahrung als PDF über das Ticketsystem erfolgen. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, weisen wir entsprechend darauf hin. Wählen Sie zur Einreichung die dafür zur Verfügung stehende Anfrageart "Nachteilsausgleich" aus. 

    Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik "Formulare für Studierende".

  • 4. Anrechnung von Studienleistungen (Hochschulwechsel / höheres Fachsemester)

    Zur Vereinfachung von Verfahrensprozessen auf Seiten der Studierenden, der Modulverantwortlichen und des Prüfungsamt Psychologie verwenden Sie bitte im Falle von Hochschulwechsel und/oder Einstufung ins höhere Fachsemester (nach erfolgter Immatrikulation) das Formular "Antrag_Anrechnung_Studienleistungpdf, 236 kb". 

    Sie finden das Formular unter der Rubrik "Formulare für Studierende".

    Bei Fragen können Sie sich gerne beratend an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamt Psychologie und/oder den Fachschaftsrat des Institut für Psychologie wenden. 

    Stand: 30. April 2024

  • 5. Erweitertes Führungszeugnis - Praktische Tätigkeit - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIa - angewandte ambulante Praxis der Psychotherapie (KLiPPT)

    Gemäß der Prüfungsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Psychologie und angelehnt an die örtlich einschlägigen Rechtsgrundlagen  besteht für die Studierenden des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie die Pflicht, aufgrund der angewandten praktischen Tätigkeit im Rahmen des Moduls Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIa des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena für die Zulassung zum Modul in Verbindung mit §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG), ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Anderenfalls wird die Zulassung zur Teilnahme am Modul versagt.

    Das entsprechende Führungszeugnis ist rechtzeitig genug bei der dafür zuständigen Meldebehörde durch den Studierenden zu beantragen und spätestens 4 Wochen vor Beginn der praktischen Tätigkeit und der ambulanten psychotherapeutischen Patientenbehandlung im Sekretariat der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz für Kinder, Jugendliche und Familien (PHAK), Lehrstuhl für Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur augenscheinlichen Kontrolle vorzulegen.

    Zu beachten ist, dass das erweiterte Führungszeugnispdf, 166 kb bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf.

Kontakt

  1. Rothermund, Klaus, Univ.-Prof. Dr. Professur Allgemeine Psychologie II
    +49 3641 9-45121

    Institutsgebäude (Haus 1), Raum 214
    Am Steiger 3
    07743 Jena

  2. Klemmer, Claudia Studienberatung; Prüfungsamt Psychologie Zuständigkeitsbereich A - O Studienangelegenheiten
    +49 3641 9-45106 +49 3641 9-45107

    Institutsgebäude (Haus 1), Raum 011
    Am Steiger 3
    07743 Jena

    Sprechzeiten:
    Dienstag: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Donnerstag: 10:30 Uhr - 12:00 Uhr

  3. Schache, Carola Studienberatung; Prüfungsamt Psychologie Zuständigkeitsbereich P - Z Studienangelegenheiten
    +49 3641 9-45105 +49 3641 9-45107

    Institutsgebäude (Haus 1), Raum 218
    Am Steiger 3
    07743 Jena

    Sprechzeiten:
    Mittwoch: 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
    Donnerstag: 10.00 Uhr - 11.30 Uhr

    Google Maps – LageplanExterner Link Carola Schache
    Foto: Anne Günther (Universität Jena)