Dieses FAQ stellt eine Übersicht zu typischen Fragen dar, die das Team der Studienfachberatung von den Studierenden der Psychologie erhält. Detaillierte Informationen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen zu jedem Studiengang. Bitte lesen und nutzen Sie auch diese. Für individuelle Studienfachberatung steht außerdem der Fachschaftsrat zur Verfügung.
- Fragen vor dem Studium und zur Bewerbung (für B.Sc. und M.Sc.)
- Allgemeine Fragen im Studium
- Spezifische Fragen im B.Sc.
- Spezifische Fragen im M.Sc.
- Fragen zum Hochschulwechsel und zur Einstufung in ein höheres Fachsemester
- Fragen zum B.A.
- Fragen im auslaufenden Diplomstudiengang
Fragen vor dem Studium und zur Zulassung
Umfassende Informationen zum Psychologiestudium mit den Abschlüssen Bachelor of Arts und Bachelor of Science sowie Master of Science an der Universität Jena erhalten Sie zum Hochschulinformationstag der zentralen Studienberatung.
Ich möchte mich in Jena für einen Platz im Fach Psychologie (Bachelor of Science) bewerben. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und wie muss ich vorgehen?
Informationen zum Bewerbungsverfahren für B.Sc.-Studierende finden sie auf den Seiten des Studierenden-Service-Zentrums. Die Zulassung zum Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science wird in der Studienordnung des Studiengangs geregelt. Für die Aufnahme eines Studiums gelten folgende Studienvoraussetzungen (vgl. Studienordnung § 2):
§ 2 Studienvoraussetzungen
"(1) Notwendige Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die allgemeine (oder fachgebundene) Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
(2) Ein besonders guter Kenntnisstand ist erwünscht in Mathematik, Biologie, Deutsch und in Englisch."
Ich möchte mich in Jena für einen Platz im Fach Psychologie (Master of Science) bewerben. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und wie muss ich vorgehen?
- Informationen zum Bewerbungsverfahren für M.Sc.-Studierende finden Sie auf den Seiten des Master-Service-Zentrums.
- Die Zulassung zum Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science wird in der Studienordnung des Studiengangs geregelt.
- Der Studienstart ist nur zum Wintersemester möglich. Die Bewerbung muss bis zum 31.05. des angestrebten Jahres des Studienstarts eingereicht werden. Zugelassen werden kann, wer folgende Kriterien erfüllt (vgl. Satzung Zulassungs- und Auswahlverfahren M.Sc.-Psychologie § 4):
§ 4 Zugangsvoraussetzungen
"(1) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Psychologie ist der Nachweis eines ersten Hochschulabschluss in einem mindestens dreijährigen Studiengang im Fach Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) oder einem fachlich vergleichbaren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie die besondere Eignung.
Eine besondere Eignung liegt vor, wenn folgende Prüfungsleistungen nachgewiesen werden:
- Prüfungsleistung in den psychologischen Methodenfächern im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten, davon mindestens 10 Leistungspunkte in Statistik,
- Prüfungsleistungen in den Grundlagenfächer Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie sowie Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Umfang von mindestens 40 Leistungspunkten,
- Prüfungsleistungen in mindestens zwei Anwendungsfächern (z.B. Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie).
Bei Abschlüssen, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erbracht wurden, erfolgt eine Gleichwertigkeitsprüfung unter Beachtung von Äquivalenzvereinbarungen sowie Kooperationsvereinbarungen. Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn zwischen den erworbenen Kompetenzen bzw. Kenntnissen und Fähigkeiten kein wesentlicher Unterschied zu denen in diesem Studiengang geforderten Qualifikationen festgestellt worden ist.
(2) Ausländische Studienbewerber müssen vor der Immatrikulation die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" -Stufe DSH 2 -ablegen und bestehen. Darüber hinaus werden ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt. Ohne Nachweis einer DSH-Prüfung nach Satz 1 kann ein ausländischer Bewerber für einen Schwerpunkt, der überwiegend in englischer Sprache unterrichtet wird, zugelassen werden, wenn er sehr gute englische Sprachkenntnisse nach Level C 1 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen nachweist und der Schwerpunktverantwortliche zugestimmt hat.“
- Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen (vgl. Satzung Zulassungs- und Auswahlverfahren M.Sc. Psychologie § 2 (4) ):
§ 2 Fristen und Zulassungsantrag
„(4) Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
a) Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses gemäß § 4 Abs.1 oder des zum Zeitpunkt der Bewerbung erfolgreichen Erwerbs von mindestens 135 Leistungspunkten. Im letzteren Fall erfolgt eine Zulassung vorbehaltlich des Nachweises des erfolgreichen Hochschulabschlusses bei Immatrikulation;
b) Nachweis der Sprachkenntnisse gemäß 4 Abs. 2;
c) eine Erklärung, für welchen Schwerpunkt die Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie beantragt wird, wobei Bewerbungen für mehre Schwerpunkte zulässig sind.“
Wo liegt der Numerus Clausus (NC) für Psychologie in Jena?
Die NC-Werte der vergangenen Semester sind auf der Seite des Studierenden-Service-Zentrums veröffentlicht.
Welche Schwerpunkte kann man im M.Sc. studieren bzw. vertiefen?
In Jena ist es möglich, sich auf drei verschiedene Schwerpunkte zu bewerben:
- Der Schwerpunkt Kognitive Psychologie und kognitive Neurowissenschaften (Cognitive Psychology and Cognitive Neuroscience) vermittelt Wissen und methodische Kenntnisse im innovativen und interdisziplinären Feld der kognitiven Neurowissenschaften. Neben experimentalpsychologischen Ansätzen spielen in diesem forschungsorientierten Schwerpunkt moderne neurowissenschaftliche Methoden eine zentrale Rolle. Gleichzeitig werden neue Anwendungsfelder etwa im Bereich der Ergonomie berücksichtigt. Die Ausbildung erfolgt größtenteils in englischer Sprache.
- Im Schwerpunkt Psychologie in Arbeit, Bildung und Gesellschaft wird Erleben und Handeln unter der Perspektive der Einbindung in soziale, institutionelle und organisationale Zusammenhänge behandelt. Vermittelte Kenntnisse und Anwendungskompetenzen betreffen das Verhalten in und zwischen Gruppen, in Wirtschaftsorganisationen und Bildungsinstitutionen wie auch in Einrichtungen aus dem Non-Profit-Bereich.
- Der Schwerpunkt Klinische Psychologie, Psychotherapie und Gesundheit stellt ein Ausbildungsangebot bereit, das ein breites Spektrum wissenschaftlicher Grundlagen für eine Vielzahl von Problemstellungen im weiten Umfeld klinisch-psychologischer Tätigkeiten vermittelt (Beratung, Therapie, Rehabilitation, Prävention). Paradigmen, Methoden und Ergebnisse der biopsychosozialen Forschung werden mit Blick auf Anwendungen in verschiedenen Praxisfeldern behandelt.
Was sind die Studieneinführungstage (STET) und was erwartet mich da?
Vor Beginn eines Studiums in Jena kann jede/r Studienanfänger/in an den Studieneinführungstagen, abgekürzt STET, teilnehmen. Diese finden in der Regel eine Woche vor Studienbeginn statt und dauern drei Tage. Neben studiengangsspezifischen Informationen, werden Hilfen bei der Erstellung der Stundenpläne und viele andere allgemeine und nützliche Tipps gegeben, die den Einstieg in das Studentenleben erleichtern. Außerdem gibt es zahlreiche Gelegenheiten, Kommiliton/innen und Studierende aus höheren Fachsemestern kennen zu lernen. Die STET werden von studentischen Mentor/innen organisiert, die auch die Betreuung der neuen Studierenden während der STET übernehmen und das Rahmenprogramm gestalten. Termine und Ablauf der jeweiligen STET findet ihr in der aktuellsten Version auf der Seite der Fachschaft Psychologie.
Ich habe über ein Nachrückverfahren einen Studienplatz in Jena erhalten. Was muss ich beachten und an wen kann ich mich wenden?
Auch nach den STET stehen die Mentor/innen studienbegleitend für viele Fragen zur Seite. Für Fragen des Studieneinstiegs kann man sich gern nachträglich an sie wenden.
Zusätzlich gibt es das Angebot der studentischen Studienfachberatung. Die Studienfachberater/innen helfen gern, auch persönlich und individuell, bei Problemen der Studienorganisation.
E-Mail: studienberatung-psychologie@uni-jena.de
Ist der Masterstudiengang Psychologie in Jena vollständig in englischer Sprache studierbar?
Derzeit ist der Masterstudiengang nicht vollständig in Englisch möglich.
Allgemeine Fragen im Studium
Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen. Was muss ich beachten?
Urlaubssemester werden nur unter bestimmten Umständen genehmigt. Welche Gründe für die Genehmigung eines Urlaubssemesters geltend gemacht werden können, werden in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Über die Beurlaubung entscheidet das Studierenden-Service-Zentrum auf Antrag des/r Studierenden hin.
§ 3 Regelstudienzeit
"(4) Folgende Zeiten werden, wenn eine Beurlaubung seitens des zuständigen Dezernats der Universität nicht erfolgt ist, anteilig nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet:
- Zeiten des Mutterschutzes und der Gewährung von Elternzeit,
- Zeiten des Wehrdienstes und des Zivildienstes,
- Zeiten eines Auslandsstudiums bis zu zwei Semestern,
- Zeiten, während deren der Studierende wegen längerer, durch ärztliches Attest nachgewiesener schwerer Krankheit am Studium gehindert war,
- Zeiten, während deren der Studierende als gewähltes Mitglied in gesetzlich vorgeschriebenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen der Universität tätig war."
Insbesondere ist es also nicht möglich, sich für sein Pflichtpraktikum beurlauben zu lassen, da die Praktikumszeit bereits Teil der Regelstudienzeit ist. Hierfür erteilt das Prüfungsamt Psychologie keine Befürwortung gegenüber dem Studierenden-Service-Zentrum.
Darüberhinausgehende längere Praktika sind nicht Teil des Studiums.
Über eine etwaige Beurlaubung entscheidet hierzu das Studierenden-Service-Zentrum. Eine Befürwortung einer Beurlaubung zur Durchführung von Praktika erfolgt durch das Prüfungsamt Psychologie, wenn (a) das Pflichtpraktikum bereits vollständig und nachweislich absolviert wurde, und wenn (b) das weitere Praktikum den Vorgaben eines Pflichtpraktikums entspricht (genuin psychologische Tätigkeit, Supervision durch eine Person mit Abschluß in Psychologie).
Ich habe Probleme mit Friedolin, an wen kann ich mich wenden?
Am Institut für Psychologie gibt es keinen zentralen Ansprechpartner für den Umgang und Probleme mit Friedolin. Bei Fragen und Problemen in Bezug auf die Seminarplatzanmeldung und -vergabe, ist sich direkt an den Modulverantwortlichen zu wenden.
Die Anmeldung bei Friedolin sollte möglichst sorgfältig vorgenommen werden und auf die Rückmeldungen des Systems sind zu achten, um spätere Verwirrungen bei der Klausuranmeldung zu vermeiden.
Ich möchte einen Freiversuch anmelden. Was muss ich beachten?
Die Freiversuche sind durch die jeweilige Prüfungsordnung unter § 16 geregelt.
Allgemein gilt:
- Im Bachelorstudium stehen insgesamt für alle Matrikel vor dem WS 18/19 4 Freiversuche und für alle Matrikel ab WS 18/19 5 Freiversuche zur Verfügung. Im Masterstudium stehen 2 Freiversuche zur Verfügung. Genaueres zur Inanspruchnahme regelt die Prüfungsordnung.
- Der Freiversuch muss innerhalb von 15 Werktagen (nach nicht-bestandener Prüfung) bzw. 5 Werktagen (zur Notenverbesserung nach bestandener Prüfung) nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Prüfungsamt beantragt werden.
- Ein Freiversuch kann nicht für eine Wiederholungsprüfung angemeldet werden.
- Ein Freiversuch kann nicht angemeldet werden, wenn die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt als im Modulplan vorgesehen absolviert wird.
Welche Regelungen gelten für die Anwendung eines amtsärztlichen Attests?
Die aktuell gültige Regelung ist der Veröffentlichung des Prüfungsamtes zu entnehmen.
Fragen im B.Sc.
Welche Fächer sind als nicht-psychologisches Wahlpflichtfach im Rahmen des Bachelorstudiums erlaubt?
Bisher anerkannte nicht-psychologische Wahlpflichtfächer sind im Modulkatalog aufgeführt. Grundsätzlich ist es möglich, auch Angebote anderer Institute zu wählen. Die Anerkennung als nicht-psychologisches muss beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden. Dabei gibt es folgendes zu beachten:
- Die Leistung muss in Form von 10 benoteten Leistungspunkten (LP) nachgewiesen werden (bisheriger B.Sc.). Im neuen polyvalenten B.Sc. sind nur 6 Leistungspunkte zu erbringen.
- Die besuchten Veranstaltungen sollten in einem thematischen Zusammenhang stehen und sich nicht mit den Inhalten des Psychologiestudiums überlappen.
- Etwaige Absprachen über Prüfungsleistungen müssen mit dem/r verantwortlichen Dozenten/in des gewählten Fachbereichs getroffen werden.
- Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Modul- bzw. Veranstaltungsverantwortlichen des gewählten Fachs.
Wie melde ich mich zu einer Prüfung im nicht-psychologischen Wahlpflichtfach an?
Viele Nebenfächer sind bereits in Friedolin eingepflegt, weswegen dort auch entsprechende Prüfungen angemeldet werden können. Ansonsten erfolgt die Prüfungsanmeldung für das nicht-psychologische Wahlpflichtfach über das Prüfungsamt nach Angabe der relevanten Prüfungsdaten für das Prüfungsprotokoll. Das nicht-psychologische Wahlpflichtfach muss innerhalb der offiziellen Prüfungsanmeldefrist oder spätestens 14 Tage vor dem Prüfungsdatum beantragt und durch den Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt werden. Eine Genehmigung nach bereits erbrachter Prüfungsleistung ist nicht zulässig.
Wo finde ich Informationen über das Pflichtpraktikum im B.Sc.?
Grundlage für die Rahmengestaltung des Praktikums bildet die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung. Informationen zum Praktikumsplatz veröffentlicht das Prüfungsamt. Darin enthalten sind:
- Angaben zur Dauer des Praktikums
- Anforderungen an die Betreuung zur Genehmigung von Praktikumsstellen
- Praktikumsverantwortliche der Lehrstühle sowie deren Aufgaben
- Anforderungen an den Praktikumsbericht
- Wichtige Hinweise zur Anerkennung:
- Ein Antrag auf Anerkennung ist nur erforderlich, wenn in der gewählten Einrichtung noch keine Praktika absolviert wurden, die vom Prüfungsausschussvorsitzenden des Instituts anerkannt wurden. Eine übersicht über die bisherigen Praktikumseinrichtungen gibt es im Prüfungsamt.
- Forschungspraktika werden im B.Sc. generell nicht für das Pflichtpraktikum anerkannt.
- Der Antrag auf Anerkennung sollte immer vor Praktikumsbeginn erfolgen, da generell auch Ablehnung in Betracht bezogen werden sollte.
- Anträge auf Anerkennung eines Praktikums sind an das Prüfungsamt Psychologie zu richten.
Wichtig: Im neuen polyvalenten Bachelor muss ein Praktikum im klinischen Bereich erbracht werden, wenn der Psychotherapie-Master absolviert werden möchte. Ein nicht-klinisches Praktikum ist auch möglich, verhindert aber die Aufnahme des Psychotherapie-Masters.
Was ist das Praktikumskolloquium?
Das Praktikumskolloquium ist eine Veranstaltung zum Austausch von Erfahrungen aus den Praktika und richtet sich an alle Studierende, die zukünftig noch Praktika absolvieren werden. Dabei können Fragen gestellt und Kontakte geknüpft werden. Weitere Informationen und aktuelle Termine können im Modulkatalog und dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis eingesehen werden.
Wichtig: Dies gilt nur für Studierende des "alten" Bachelors. Studierende des neuen polyvalenten Bachelors müssen dagegen kein Praktikumskolloquium belegen.
Wie melde ich mich zum Bachelorpropädeutikum an? Wie funktioniert die Zulassung zum Propädeutikum?
Die Anmeldung zum Bachelorpropädeutikum erfolgt formell im Friedolin. Es empfiehlt sich, schon vor der offiziellen Anmeldung mögliche Betreuer persönlich anzusprechen und mögliche Themen grob einzugrenzen. In der entsprechenden Abteilung sollte dann das Propädeutikum angemeldet werden. Die Interessent/innen werden dann von den Abteilungen individuell zugelassen (z.T. nach Begründung des Interesses). Normalerweise verteilen sich die Studierenden der Semester so, dass es keine Probleme mit den Plätzen in den jeweiligen Abteilungen kommt. Es ist also unnötig, sich in allen Propädeutika anzumelden. Die Bachelorarbeit muss zwar nicht in der Abteilung geschrieben werden, in der auch das Propädeutikum absolviert wurde, aber ein Wechsel ist inhaltlich nicht empfehlenswert und nur in gut begründeten Ausnahmen sinnvoll.
Gibt es Module, welche die erfolgreiche Teilnahme an anderen Modulen voraussetzen?
Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen werden im ModulkatalogExterner Link beschrieben. Für den Großteil der Module bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen, sodass diese im Studienverlauf flexibel, in Abhängigkeit vom Angebot belegt werden können.
Ausnahmen bilden folgende Module:
Modul |
Voraussetzung |
Modul B-PSY-202 Methodenlehre II |
Modul B-PSY-201 Methodenlehre I |
B-PSY-206 Einführung in die Testtheorie und Testkonstruktion |
Modul B-PSY-201 Methodenlehre I und |
B-PSY-204 Empirische Forschungsseminar |
B-PSY-203 Empirisches Forschungsmethoden |
Regelungen im Nebenfachmodul sind mit dem jeweiligen Modulverantwortlichen zu klären.
Fragen im M.Sc.
Ermöglicht mir der Abschluss M.Sc. in Jena den Zugang zur Therapieausbildung, unabhängig vom Schwerpunktbereich?
Die Schwerpunkte im Master of Science sind so konzipiert, dass die derzeitigen Voraussetzungen zum Zugang zur Psychotherapieausbildung erfüllen. Demnach gibt es in jedem Schwerpunkt die Möglichkeit, die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten im Fach Klinische Psychologie zu erwerben. über die tatsächliche Zulassung an spezifischen Instituten kann an dieser Stelle keine Aussage gemacht werden, da dies neben den berufspolitischen Entwicklungen auch von den Auswahlkriterien der einzelnen Ausbildungsinstitute anhängig ist.
Ist es möglich den Schwerpunkt zu wechseln?
In Ausnahmefällen ist ein Wechsel in einen anderen Schwerpunkt möglich. Das setzt voraus, dass in dem gewünschten Schwerpunkt Plätze frei sind und der Antragsteller alle Kriterien für die Zulassung im gewünschten Schwerpunkt erfüllt (siehe dazu auch Fragen vor dem Studium und zur Zulassung). Hat sich ein/e Bewerber/in nicht erfolgreich auf seinen Wunschschwerpunkt beworben und es werden wider Erwarten noch Plätze in diesem Schwerpunkt frei, dann kann der/die Bewerber/in in Einzelfällen während des ersten Semesters nachrücken, insofern er zu diesem Zeitpunkt in einem anderen Schwerpunkt eingeschrieben ist.
Wo finde ich Informationen über das Pflichtpraktikum im M.Sc.?
- Grundlage für das Praktikum bildet die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung.
- Informationen zum Praktikum im M.Sc. veröffentlicht das Prüfungsamt. Darin enthalten sind:
- Angaben zur Dauer des Praktikums
- Anforderungen an die Betreuung zur Genehmigung von Praktikumsstellen
- Praktikumsverantwortliche der Lehrstühle sowie deren Aufgaben
- Anforderungen an den Praktikumsbericht
- Im Master of Science können Forschungspraktika für die gesamte Praktikumszeit angerechnet werden. Dies muss beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt und begründet werden.
- Praktika, die nach dem Erwerb des B.Sc.-Abschlusses, jedoch vor Beginn des Masterstudiums absolviert wurden, können bis zu maximal der Hälfte der Gesamtzeit (d.h. 5 Wochen) anerkannt werden.
- Wichtige Hinweise zur Anerkennung:
- Ein Antrag auf Anerkennung ist nur erforderlich, wenn in der gewählten Einrichtung noch keine Praktika absolviert wurden, die vom Prüfungsausschussvorsitzenden des Instituts anerkannt wurden. Eine Übersicht über die bisherigen Praktikumseinrichtungen gibt es im Prüfungsamt.
- Der Antrag auf Anerkennung sollte immer vor Praktikumsbeginn erfolgen, da generell auch Ablehnung in Betracht bezogen werden sollte.
Fragen zum Hochschulwechsel und zur Einstufung in ein höheres Fachsemester
Ich studiere an einer anderen Hochschule Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science und möchte mich in Jena bewerben. Wie gehe ich vor?
Die Bewerbung zur Einstufung in ein höheres Fachsemester wird direkt an das Studierenden-Service-Zentrum der Universität Jena gerichtet. Eine Empfehlung für eine Einstufung wird vom Prüfungsausschussvorsitzenden des Instituts für Psychologie nach erfolgreicher Bewerbung und Immatrikulation vorgenommen. Die Anerkennung der erbrachten Leistungen wird nach Befürwortung des jeweiligen Modulverantwortlichen durch den Prüfungsausschussvorsitzenden vorgenommen und erfolgt nach der Zulassung. Bei der Bewerbung auf ein niedrigeres Fachsemester entsteht kein Nachteil für den Bewerber.
Ich studiere an der FSU oder an einer anderen Hochschule Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Arts und möchte mich in Jena auf einen Studienplatz mit Abschluss Bachelor of Science bewerben. Wie gehe ich vor?
Die Bewerbung zur Einstufung in ein höheres Fachsemester wird direkt an das Studierenden-Service-Zentrum der Universität Jena gerichtet. Eine etwaige Empfehlung für eine Einstufung wird vom Prüfungsausschussvorsitzenden des Instituts für Psychologie nach erfolgter Bewerbung vorgenommen. Eine Vorabeinstufung erfolgt nicht. Die Anerkennung der erbrachten Leistungen wird nach Befürwortung des jeweiligen Modulverantwortlichen vom Prüfungsausschussvorsitzenden vorgenommen und erfolgt nach der Zulassung. Eine Vorabbestätigung erfolgt nicht. Bei der Bewerbung auf ein niedrigeres Fachsemester entsteht kein Nachteil für den Bewerber.
Fragen zum B.A.
Ich studiere Psychologie im Ergänzungsfach und habe eine Frage. An wen kann ich mich wenden?
Für Psychologie als Ergänzungsfach gibt es eine eigene FAQ-Seite. Allgemeine Informationen sind unter diesem Link zu finden.
Fragen im auslaufenden Diplomstudiengang
Wie lange kann ich mein Diplom am Psychologischen Institut erwerben?
Generell besteht keine zeitliche Begrenzung für den Erwerb des Diploms bei bestehender Einschreibung in den Diplomstudiengang (nach alter und neuer Prüfungsordnung). Fristen zur Ablegung von Prüfungen regelt die Prüfungsordnung (neue PO § 15):
§ 15 Fristen für die Ablegung von Prüfungen
"Studienbegleitende Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung, die nicht bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des 7. Semesters, und studienbegleitende Fachprüfungen der Diplomprüfung, die nicht bis zum Ende des 14. Semesters abgelegt wurden, gelten als erstmals abgelegt und als nicht bestanden, es sei denn, der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten."