Für die Organisation der Prüfungen und die übrigen durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben wählt der Institutsrat des Instituts für Psychologie einen Prüfungsausschuss. Er besteht aus fünf Mitgliedern:
drei Professoren/Professorinnen des Instituts für Psychologie, einem Vertreter/Vertreterin der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer Studentin/einem Studenten des Studienganges Psychologie.
Dies sind zur Zeit:
- Prof. Dr. Klaus Rothermund als Prüfungsausschussvorsitzender
Sprechzeit: nach Vereinbarung - Prof. Dr. R. Trimpop
Sprechzeit: nach Vereinbarung - Prof. Dr. Th. Kessler
Sprechzeit: nach Vereinbarung - studentische Ausschussmitglieder:
Lilli Stock
Jannis Prieschenk - akademischer Mittelbau:
Annie Srowig
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungs- und Studienordnung eingehalten werden. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Prüfungsausschuss berichtet zu Beginn eines neuen Studienjahres dem Institutsrat über die Tätigkeit des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Studienordnung, des Studienplanes und der Prüfungsordnung und legt die Verteilung der Prüfungsnoten offen.
Der Prüfungsausschuss kann die Erledigung seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf den Vorsitzenden übertragen; dies gilt nicht für Entscheidungen über Widersprüche.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist und die Mehrheit der anwesenden Mitglieder Professoren/Professorinnen sind.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme von Prüfungen beizuwohnen.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Prüfer und die Prüfungsbeisitzer unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, werden sie durch den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfer und die Beisitzer. Er kann die Bestellung dem Vorsitzenden übertragen.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sorgt dafür, dass dem Kandidaten/der Kandidatin die Namen der Prüfer spätestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben werden.