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Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Wenn du bei uns studieren möchtest, benötigst du eine Hochschulzugangsberechtigung wie die Allgemeine Hochschulreife (i.d.R. das Abitur).
Weitere Informationen findest du hier.
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Gibt es einen NC (Numerus Clausus)?
Möchtest du Erziehungswissenschaft im Kernfach studieren, dann gibt es einen NC. Alles weitere zum NC findest du hier.
Im Ergänzungsfach ist der Studiengang zulassungsfrei.
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Ich habe einen ausländischen Schul-/ Studienabschluss, muss ich Deutschkenntnisse nachweisen?
Ja das musst du. Weitere Informationen über die erforderlichen Kenntnisse erhältst du hier. Nutze dazu den Reiter „Sprachanforderungen internationaler Studienbewerber/-innen ohne deutsches Abitur“.
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Wie schnell erfahre ich, ob ich zugelassen bin?
Bei der Überprüfung deiner Bewerbungsunterlagen sind häufig mehrere Instanzen der Friedrich-Schiller-Universität Jena involviert. Es kann also einige Zeit dauern, bis du eine Antwort erhältst.
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Wo, wie und wann bewerbe ich mich?
Der größte Teil der Bewerbung erfolgt online. Informiere dich, welche Dokumente per Post versendet werden müssen. Eine Übersicht gibt es hier.
Du hast schon einmal Erziehungswissenschaft an einer anderen Hochschule studiert? Dann kannst du dich für ein höheres Semester bewerben. Weitere Informationen erhältst du hier.
Beachte, dass du unbedingt eine Fachsemestereinstufung für deine Bewerbungsunterlagen benötigst. Den Antrag auf Anerkennung bei Prüfungsleistungen findest hier.
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Wer hilft mir bei Fragen zur Bewerbung?
Bei allen Fragen rund um die Bewerbung kannst du dich gerne an die Kolleg:innen des Studierenden-Service-Zentrums wenden.
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Kann ich mich für ein höheres Semester bewerben?
Du hast schon einmal Erziehungswissenschaften an einer anderen Hochschule studiert? Dann kannst du dich für ein höheres Semester bewerben. Weitere Informationen erhältst du hier.
Beachte, dass du unbedingt eine Fachsemestereinstufung für deine Bewerbungsunterlagen benötigst.
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Kann ich mir Prüfungsleistungen, die ich in einem vorherigen Studium erbracht habe, anrechnen lassen?
Wenn du schon einmal Erziehungswissenschaft an einer anderen Hochschule studiert hast bzw. Module belegt hast, die für das aktuelle Studium relevant sein könnten, muss eine Anerkennung gemäß unserer Prüfungsordnung erfolgen. Dabei muss es sich um gleichwertige Leistungen handeln. Nimm am besten Kontakt mit unserer StudienfachberatungExterner Linkauf, die dich hierzu berät.
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Welche Veranstaltungen muss ich belegen?
Am besten orientierst du dich am Musterstudienplan des Studiengangs. Dieser gibt dir einen guten Überblick, über die Module, die du während des Studiums belegen musst. Beachte dabei, dass zu einem Modul mehrere Veranstaltungen (z.B. Vorlesung& Seminar) gehören können. Genauere Informationen zum Aufbau und Inhalt der Module findest du im Modulkatalog.
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Wie belege ich Veranstaltungen?
Die Veranstaltungen werden über FriedolinExterner Link belegt. Melde dich dort mit deinem URZ-Login an und folge der Navigation (links) zu „Belegwunsch Module“. Nun kannst du deine Veranstaltungen auswählen. Orientiere dich bei der Stundenplanerstellung gerne an dem Musterstudienplan.
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Was ist das ASPA?
ASPA ist die Abkürzung für: Akademische Studien- und Prüfungsamt. Das ASPA kümmert sich um alle Prüfungsangelegenheiten.
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Wann und wie melde ich mich für Prüfungen an?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über Friedolin im vorgegebenen Zeitraum von 10 Wochen mit dem Start der Vorlesungszeit. Die Termine kannst du über FriedolinExterner Link einsehen.
In diesen 10 Wochen kannst du dich auch wieder selbständig von den Prüfungen abmelden.
Danach ist eine selbstständige Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich. Möchtest du dich trotzdem abmelden, musst du dich an das ASPA wenden.
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Ich bin krank. Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
HierExterner Link findest du alle Informationen zur Abmeldung von Prüfungen bei Krankheit.
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Was kann ich machen, wenn ich eine Prüfung endgültig nicht bestanden habe?
Du kannst einen Antrag auf Drittversuch beim Akademischen Studien- und Prüfungsamt stellen. Alles nötige findest du unter „10. Modulprüfung endgültig nicht bestanden“.
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Was ist das Vorpraktikum und wie weise ich es nach?
Studierst du Erziehungswissenschaft im Kernfach, ist ein Vorpraktikum in einem pädagogischen Handlungsfeld im Umfang von 240 Stunden zu absolvieren. Das Vorpraktikum kann innerhalb des ersten Studienjahres nachgeholt werden.
Weitere Informationen und das Bestätigungsformular findest du hierExterner Link.
Das ausgefüllte Bestätigungsformular kannst du im Original per Post oder im Raum 301 (3. Etage) im Institut für Erziehungswissenschaften einreichen.
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Wer sind Ansprechpartner:innen bei Fragen zur Studienorganisation?
Bei Fragen rund um Aufbau, Ablauf und Organisation deines Studiums, kannst du dich gerne an die Kolleg:innen der StudienfachberatungExterner Link wenden.
Gerne kannst du mit ihnen einen individuellen Beratungstermin vereinbaren
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Wann findet mein Praktikum statt?
Der Musterstudienplan sieht vor, dass du dein Praktikum im 5. Semester absolvieren kannst. Dafür sind in diesem Semester weniger Veranstaltungen geplant.
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Wie ist das Praxismodul aufgebaut?
Das berufsorientierte Praxismodul besteht aus 2 Teilen:
- angeleitete pädagogische Tätigkeiten im Umfang von 480 Stunden in einer selbstgewählten pädagogischen Einrichtung
- Besuch des Begleitseminars „Problemorientiertes Lernen“ (POL) im Rahmen von 30 Stunden → Erstellung eines Praktikumsportfolios
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Muss ich mir selbst eine Praktikumsstelle suchen?
Ja, du musst dir selbst eine Praktikumsstelle suchen. Das Institut für Erziehungswissenschaft hat jedoch zahlreiche Kooperationen mit regionalen PraxispartnernExterner Link. Gerne kannst du auch unsere Praxistage nutzen, um dich über mögliche Praktikumsstellen zu informieren.
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Kann ich mein Praktikum im Ausland machen?
Ja, das ist möglich. Weitere Informationen zum Auslandspraktikum findest du hierExterner Link.
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Wo finde ich weitere Informationen zum Praxismodul?
Die wichtigsten Informationen zum zeitlichen Verlauf, Versicherungsschutz, Auswahl des Arbeitsfeldes, etc. sind in dem Dokument „Hinweise zum Praxismodul Erz 6 und Erz F“ Externer Link zu finden. Das Dokument ist unter dem Reiter "Praktikum BA" abgelegt.
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Wo finde ich die nötigen Formulare (Praktikumsvertrag...)?
Die nötigen FormulareExterner Link findest du hier unter dem Reiter „Praktikum BA“.
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Wer ist die Praktikumsverantwortliche am Institut für Erziehungswissenschaften?
Die Praktikumsverantwortliche ist Dr'in Steffi Völker.
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Was ist eine Bachelorarbeit?
„Durch die Bachelor-Arbeit soll der Studierende nachweisen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten und wissenschaftlichen Standards entsprechend darzustellen.“ (Prüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 14. Februar 2013)
Du sollst zeigen, dass du wissenschaftlich arbeiten kannst. Dazu gehört:
- recherchieren
- strukturieren
- analysieren
- reflektieren
- diskutieren
- Methoden anwenden
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Welche Vorraussetzungen muss ich für die Anmeldung der BA erfüllen?
- Nachweis über 140 ECTS gemeinsam aus Kern- und Ergänzungsfach
- Nachweis über mind. 1 Hausarbeit
- ausgefülltes Anmeldeformular (mit dem Titel der BA und den Unterschriften beider Gutachter:innen)
Weitere Informationen sind auf den Seiten des ASPAExterner Link dem Reiter "Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten" zu finden.
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Was ist für die Anmeldung der BA zu beachten?
- (Arbeits-)thema wählen
- Erst- und Zweitgutachter:in suchen (vor Anmeldung)
Für die Bachelorarbeit soll ein/e Gutachter:in mindestens promoviert sein; jedoch mindestens den Mastergrad oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.
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Wo finde ich das Anmeldeformular?
Das Anmeldeformular ist auf der Seite des ASPA zu finden.
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Wie finde ich ein/e Gutachter:in/ Betreuer:in?
Die Wahl der betreuenden Personen sollte nach thematischen und methodischen Arbeits- und Forschungsschwerpunkten erfolgen. Weitere Informationen sind auf den Homepages der Lehrstühle und Professuren zu finden. Mindestens der/die Erstgutachter:in muss Mitarbeiter:in des Instituts für Erziehungswissenschaft oder des Institus für Bildung und Kultur sein.
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Kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Gemäß der Prüfungsordnung § 10 Abs. 4 kann die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag (beim Prüfungsamt einzureichen) in Ausnahmefällen um 4 Wochen verlängert werden. Das Prüfungsamt kann dich hierzu beraten.
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Wie oft kann die BA wiederholt werden?
Gemäß der Prüfungsordnung §10 Abs. 11 können Abschlussarbeiten nur einmal wiederholt werden. Sollte dies der Fall sein, muss ein anderes Thema bearbeitet werden.
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Wo finde ich Informationen zum Auslandsstudium?
Hier findest du viele Informationen zum AuslandsstudiumExterner Link.
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Wer kann mir eine Studienbescheinigung ausstellen?
Du kannst dir deine Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über FriedolinExterner Link unter „Studienbescheinigung“ herunterladen.
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Wo finde ich Informationen zur (Unfall-)versicherung?
Das Studierendenwerk ThüringenExterner Link hat die wichtigsten Informationen zum Thema Versicherungen aufgearbeitet.
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Ich habe Prüfungsangst. Wer kann mir helfen?
Das Studierendenwerk ThüringenExterner Link bietet dazu Beratungen an.
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Wie kann ich mich exmatrikulieren?
Informationen rund um die Exmatrikulation findest du hier.