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Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Für unseren Masterstudiengang benötigst du einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss vorzugsweise im Studiengang Erziehungswissenschaft oder in einem verwandten Studiengang im In- oder Ausland.
Die Zulassung zum Studium setzt eine vorausgegangene fachliche Befähigung voraus.
Diese erfordert sozialwissenschaftliche (Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik, Soziologie, etc.) Grundkenntnisse (mindestens 70 ECTS), die durch die im vorangegangenen Studium erbrachten Prüfungsleistungen nachzuweisen sind, sowie praktische Erfahrungen durch den Nachweis von Praktika, Zeiten beruflicher Tätigkeit oder Fort- und Weiterbildungen.
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Welche Sprachvoraussetzungen gibt es?
Für unseren Masterstudiengang sind folgende Sprachvoraussetzungen nötig:
- Kenntnisse einer modernen Fremdsprache auf Niveau B1
- internationale Bewerber:innen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)
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Ich habe einen ausländischen Schul-/ Studienabschluss, muss ich Deutschkenntnisse nachweisen?
Ja, musst du. Näheres findest du hier unter dem Reiter „Sprachanforderungen internationaler Studienbewerber/-innen ohne deutsches Abitur“.
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Wie schnell erfahre ich, ob ich zugelassen bin?
Bei der Überprüfung deiner Bewerbungsunterlagen sind häufig mehrere Instanzen der Friedrich-Schiller-Universität Jena involviert. Zudem hängt die Dauer von der Anzahl der sich bewerbenden Personen ab. Es kann also einige Zeit dauern, bist du eine Antwort erhältst.
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Wo, wie und wann bewerbe ich mich?
Der größte Teil der Bewerbung erfolgt online. Informiere dich, welche Dokumente per Post versendet werden müssen. Eine Übersicht gibt es in folgenden FAQ.
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Welche Bewerbungsdokumente benötige ich?
Du benötigst folgende Dokumente:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
- Detaillierte Notenübersicht
- Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
- Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrung
- Nachweis Sprachkenntnisse
Allgemeine Informationen zu den Bewerbungsunterlagen findest du hier.
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Wer hilft mir bei Fragen zur Bewerbung?
Bei allen Fragen rund um die Bewerbung kannst du dich gerne an die Kolleg:innen des Master-Service-Zentrums wenden.
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Welche Veranstaltungen muss ich belegen?
Am besten orientierst du dich am Musterstudienplan des Studiengangs. Dieser gibt dir einen guten Überblick, über die Module und deren zeitliche Abfolge, die du während des Studiums belegen musst. Beachte dabei, dass zu einem Modul mehrere Veranstaltungen (z.B. Vorlesung& Seminar) gehören können. Genauere Informationen zum Aufbau und Inhalt der Module findest du im Modulkatalog.
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Wie belege ich Veranstaltungen?
Die Veranstaltungen werden über FriedolinExterner Link belegt. Melde dich dort mit deinem URZ-Login an und folge der Navigation (links) zu „Belegwunsch Module“. Nun kannst du deine Veranstaltungen auswählen. Orientiere dich bei der Stundenplanerstellung gerne an dem Musterstudienplan.
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Was ist das ASPA?
ASPA ist die Abkürzung für: Akademische Studien- und Prüfungsamt. Das ASPA kümmert sich um alle Prüfungsangelegenheiten.
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Wann und wie melde ich mich für Prüfungen an?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über Friedolin im vorgegebenen Zeitraum von 10 Wochen mit dem Start der Vorlesungszeit. Die Termine kannst du hierExterner Link einsehen.
In diesen 10 Wochen kannst du dich auch wieder selbständig von den Prüfungen abmelden.
Danach ist eine selbstständige Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich. Möchtest du dich trotzdem abmelden, musst du dich an das ASPA wenden.
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Ich bin krank. Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Hier findest du alle Informationen zur Abmeldung von PrüfungenExterner Link bei Krankheit.
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Was kann ich machen, wenn ich eine Prüfung endgültig nicht bestanden habe?
Du kannst einen Antrag auf Drittversuch beim Akademischen Studien- und Prüfungsamt stellen. Alles nötige findest du unter „10. Modulprüfung endgültig nicht bestanden“.
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Wer sind Ansprechpartner:innen bei Fragen zur Studienorganisation?
Bei Fragen rund um Aufbau, Ablauf und Organisation deines Studiums, kannst du dich gerne an die Kolleg:innen der StudienfachberatungExterner Link in der Erziehungswissenschaft wenden.
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Wann findet mein Praktikum statt?
Du kannst dein Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit des 2. Fachsemesters beginnen, musst aber spätestens bis zum 15.11. des 3. Fachsemesters begonnen haben. Die geforderte Gesamtstundenzahl von 280 Stunden soll bis zum Ende des 3. Fachsemesters erbracht werden.
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Wie ist das Praxismodul aufgebaut?
Das berufsorientierte Praxismodul besteht aus 2 Teilen:
- angeleitete sozialpädagogische Arbeit oder Tätigkeiten im Umfang von 280 Stunden in einer selbstgewählten Einrichtung
- Praktikumsreflektion im Rahmen der Supervision (im Modul ESS 9) → Erstellung eines Praktikumsportfolios. Die Praktikumsreflexion ist idealerweise parallel zur praktischen Tätigkeit zu besuchen.
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Muss ich mir selbst eine Praktikumstelle suchen?
Ja, du musst dir selbst eine Praktikumsstelle suchen. Das Institut für Erziehungswissenschaft hat jedoch zahlreiche Kooperationen mit regionalen PraxispartnernExterner Link. Gerne kannst du auch unsere Praxistage nutzen, um dich über mögliche Praktikumsstellen zu informieren.
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Was sind geeignete Praktikumseinrichtungen?
Geeignete Praktikumseinrichtungen sind in der Regel anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder andere sozialpädagogische Dienste (z.B. Sozialer Dienst in einer Klinik). Die Praxisanleitung muss durch eine entsprechende Fachkraft sichergestellt werden (Fachkraft mit einschlägiger Hochschulausbildung oder mit einschlägiger sozialwissenschaftlicher Ausbildung in verantwortlicher Position; keine ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen).
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Kann ich mein Praktikum im Ausland machen?
Ja, das ist möglich. Weitere Informationen zum Auslandspraktikum findest du hierExterner Link.
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Wo finde ich weitere Informationen zum Praxismodul?
Die wichtigsten Informationen sind in dem Dokument „Hinweise zum Praxismodul ESS 8“ Externer Linkzu finden. Das Dokument ist unter dem Reiter "Praktikum Master ESS" abgelegt.
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Wo finde ich die nötigen Formulare (Praktikumsvertrag...)?
Die nötigen Formulare findest du hierExterner Link unter dem Reiter „Praktikum Master ESS“.
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Wer ist die Praktikumsverantwortliche am Institut für Erziehungswissenschaft?
Die Praktikumsverantwortliche ist Dr'in Steffi Völker.
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Was ist eine Masterarbeit?
Durch die Master-Arbeit soll der Studierende nachweisen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema aus seinem Fach selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten und wissenschaftlichen Standards entsprechend darzustellen. (Prüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts vom 14. Februar 2013 unter der Berücksichtigung der Dritten Änderung vom 23.02.2022)
Du sollst zeigen, dass du wissenschaftlich arbeiten kannst: Dazu gehören:
- recherchieren
- strukturieren
- analysieren
- reflektieren
- diskutieren
- Methoden anwenden
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Welche Voraussetzungen muss ich für die Anmeldung der MA erfüllen?
- Einschreibung im Masterstudiengang für mind. 2 Semester
- Nachweis über 60 ECTS
- ausgefülltes Anmeldeformular (mit dem Titel der MA und den Unterschriften beider Gutachter:innen)
Weitere Informationen sind auf den Seiten des ASPAExterner Link dem Reiter "Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten" zu finden.
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Was ist für die Anmeldung der Arbeit zu beachten?
- (Arbeits-)thema wählen
- Erst- und Zweitgutachter:in suchen (vor Anmeldung)
Der/ die Erstgutachter:in sollte mindestens promoviert sein. Der/ die Zweitgutachter:in sollte mindestens einen Masterabschluss oder Vergleichbares haben.
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Wo finde ich das Anmeldeformular?
Das Anmeldeformular befindet sich auf der Seite des ASPA.
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Wie finde ich ein/e Gutachter:in/ Betreuer:in?
Die Wahl der betreuenden Personen sollte nach thematischen und methodischen Arbeits- und Forschungsschwerpunkten erfolgen. Weitere Informationen sind auf den Homepages der Lehrstühle und Professuren zu finden.
Der/ die Erstgutachter:in sollte mindestens promoviert sein. Der/ die Zweitgutachter:in sollte mindestens einen Masterabschluss oder Vergleichbares haben.
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Kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Gemäß der Prüfungsordnung § 10 Abs. 4 kann die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag (beim Prüfungsamt einzureichen) in Ausnahmefällen um 4 Wochen verlängert werden. Das Prüfungsamt kann dich hierzu beraten.
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Wie oft kann die MA wiederholt werden?
Gemäß der Prüfungsordnung §16 Abs. 5 können Abschlussarbeiten nur einmal wiederholt werden. Sollte dies der Fall sein, muss ein anderes Thema bearbeitet werden.
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Wo finde ich Informationen zum Auslandsstudium?
Hier findest du viele Informationen zum AuslandsstudiumExterner Link.
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Wer kann mir eine Studienbescheinigung ausstellen?
Du kannst dir deine Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über FriedolinExterner Link unter „Studienbescheinigung“ herunterladen.
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Wo finde ich Informationen zur (Unfall-)versicherung?
Das Studierendenwerk ThüringenExterner Link hat die wichtigsten Informationen zum Thema Versicherungen aufgearbeitet.
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Ich habe Prüfungsangst. Wer kann mir helfen?
Das Studierendenwerk ThüringenExterner Link bietet dazu Beratungen an.
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Wie kann ich mich exmatrikulieren?
Informationen rund um die Exmatrikulation findest du hier.