Fragende Studierende

FAQ Lehramt Bildungswissenschaften

Hier findest du häufig gestellte Fragen zum bildungswissenschaftlichen Begleitstudium.
Fragende Studierende
Foto: KI-generiert

1. Fragen zur Studienorganisation

  • Wer ist für die An- und Abmeldung von Veranstaltungen zuständig?

    Es liegt in den Händen der Studierenden sich für die entsprechenden Veranstaltungen fristgerecht über Friedolin anzumelden. Da alle Module nur für eine begrenzte Kapazität an Studierenden ausgelegt sind, solltest du dich über Friedolin von einem Modul abmelden, insofern du dich dazu entscheidest, das Modul doch nicht zu belegen.

  • Welche Fristen muss ich bei der Modulanmeldung einhalten?

    Die jeweiligen Termine für den Zeitraum der Prüfungsanmeldung sowie der Platzvergaben sind auf FriedolinExterner Link vermerkt. Diese variieren je Semester.

  • Welche Fristen muss ich bei der Prüfungsanmeldung einhalten?

    Es liegt in den Händen der Studierenden sich innerhalb der ersten 10 Wochen der Vorlesungszeit für die Modulprüfung anzumelden. In diesem Zeitraum ist auch die Prüfungsabmeldung möglich. (Ausnahme: Kernfach Sportwissenschaft (Sportmanagement) innerhalb der ersten 6 Wochen)

    Solltest du den ersten Prüfungsversuch nicht bestanden haben, erfolgt eine automatische Anmeldung für den zweiten Prüfungstermin.

    Bitte beachte, dass die Fristen für die Staatsexamensprüfungen von diesen Terminen abweichen.

  • Ist es schlimm in einer Veranstaltung angemeldet zu sein, ohne die Prüfung abzulegen?

    Die Studierenden können individuell entscheiden, ob sie sich für eine Modulprüfung anmelden oder nicht.

  • An wen wende ich mich, wenn ich 2 oder mehr Prüfungen am gleichen Tag zu gleichen Zeit habe?

    In diesem Fall musst du einen Antrag auf Prüfungsrücktritt stellen. Dieser ist nicht gleichzusetzen mit einer Prüfungsabmeldung. Für nähere Informationen, kannst du dich beim ASPA informieren.

  • ASPA oder LPA - Welches Amt ist für welche Anliegen zuständig?

    Das Akademisches Studien- und Prüfungsamt (ASPA) ist das gemeinsame Prüfungsamt der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät und hilft dir bei allen Fragen zur Prüfungsorganisation.

    Das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ist zuständig für die Prüfungszulassungen und die technische und organisatorische Absicherung der Ersten Staatsprüfung, Erweiterungsprüfung und der Prüfung in einem weiteren Fach für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an Regelschulen.

  • Wer gibt verbindliche Auskünfte zu Prüfungsterminen/ -zeiten?

    Beachte hierfür die Angaben auf FriedolinExterner Link. („Meine Prüfungen“)

  • Kann die Konsekutivität aus bestimmten Gründen ausgesetzt werden?

    Im Allgemeinen ist die Konsekutivität der Module einzuhalten (also erst L3a abschließen, dann L4a belegen).
    In bestimmten Härtefallen kann sie allerdings ausgesetzt werden. Für nähere Informationen befrage bitte dein zuständiges Prüfungsamt.

  • Was kann ich machen, wenn ich eine Prüfung endgültig nicht bestanden habe?

    Du kannst einen Antrag auf Drittversuch beim Akademischen Studien- und Prüfungsamt stellen. Alles nötige findest du unter „10. Modulprüfung endgültig nicht bestanden“.

  • Ich studiere die „alten“ Module (das heißt L1, L2 usw. ohne „a“). Kann ich an den Vorbereitungsmodulen L5a/L6a teilnehmen, wenn L5/L6 nicht angeboten wird?

    Ja. Die Vorbereitungen für die Examensprüfungen sind für alle Lehramtsstudierenden gleich. Auch die Prüfungsliteratur ist die gleiche Leseliste SchulpädagogikExterner Link

2. Fragen zum Praxissemester

3. Fragen zum 1. Staatsexamen

  • Auf welche Prüfungsstruktur muss ich mich im Bereich der Schulpädagogik einstellen?

    Der Bereich „Schulpädagogik“ muss in deiner Staatsexamensprüfung abgedeckt sein. Du kannst jedoch die Prüfungsart wählen: schriftlich (Belegung des Moduls L5(a)) oder mündlich (Belegung des Moduls L6(a)).

    Schriftliche Prüfung:

    Aus drei Fragestellungen, die sich auf alle vier Kompetenzbereiche der KMK und damit auf die vollständige Literaturliste beziehen können, wählst du eine Frage aus und bearbeitest diese in der Klausur (4 Stunden). Die Bearbeitung des Themas orientiert sich am Dreischritt:

    1. Rekonstruktion des themenbezogenen Wissens 
    2. Anwendungsbezüge und Beispiele aus der schulischen und unterrichtlichen Praxis 
    3. Konsequenzen und kritische Reflexion auf den themenbezogenen Gegenstand

    Mündliche Prüfung:

    Die mündliche Prüfung hat einen Umfang von 30 Minuten. Ein Kompetenzbereich ist wählbar zur Vertiefung (ca. 15 Minuten), ansonsten sind alle Kompetenzbereiche Gegenstand der Prüfung. Zur Prüfungsvorbereitung empfiehlt sich der Besuch einer Sprechstunde bei dem/der zugewiesenen Prüfer/in. Die Anfertigung eines Thesenpapiers mit 4- 6 Thesen ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Das Prüfungsgespräch orientiert sich am Dreischritt:

    1. Rekonstruktion des themenbezogenen Wissens 
    2. Anwendungsbezüge und Beispiele aus der schulischen und unterrichtlichen Praxis 
    3. Konsequenzen und kritische Reflexion auf den themenbezogenen Gegenstand
  • Kann ich meine:n Prüfer:in wählen?

    Bei der Anmeldung zum ersten Abschnitt des ersten Staatsexamens kann für die mündliche Prüfung in den Bildungswissenschaften ein:e Prüfer:in vorgeschlagen werden.

  • Wann kann ich etwa mit den Noten der schriftlichen Prüfungen rechnen?

    Für nähere Informationen solltest du dich persönlich an das Landesprüfungsamt (LPA) wenden.

  • Inwiefern unterscheidet sich die Notenvergabe in den Modulprüfungen und den Staatsexamensprüfungen?

    Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mit dem Prädikat »bestanden« oder mindestens mit der Note 4,0
    (»ausreichend«) bewertet worden ist. Die Benotung 5,0 bedeutet „nicht bestanden“.

    In der Staatsexamensprüfung sind Noten von 1,0 bis 5,3 möglich. Die Note 6,0 bedeutet „nicht bestanden“.

  • Habe ich ein Recht auf Prüfungseinsicht?

    Die Akteneinsicht ist erst nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung möglich. Solltest du hierzu genauere Fragen haben, musst du dich an das Landesprüfungsamt (LPA) wenden.

  • Habe ich ein Recht auf Widerspruch?

    Widerspruch gegen die Benotung einer Staatsexamensprüfung kannst du nicht einlegen. Solltest du hierzu genauere Fragen haben, musst du dich an das Landesprüfungsamt (LPA) wenden.

  • Wie viele Prüfungsversuche habe ich bei den Staatsexamensprüfungen?

    Bitte informiere dich hierfür beim Landesprüfungsamt (LPA)pdf, 269 kb.

  • Wann muss ich mich für den zweiten Abschnitt des ersten Staatsexamens anmelden?

    Die Termine variieren je Semester. Bitte informiere dich für genaue Termine auf der Website des Landesprüfungsamts (LPA)

    Zur Anmeldung muss bereits ein Thema eingereicht werden. Zwei Prüfer*innen müssen dieses Thema in der Anmeldung bestätigen. Daher frühzeitig nach Bereichen und Dozierenden für die wissenschaftliche Prüfung umsehen. 

    Bitte beachten, dass du für die Anmeldung mindestens 195 LP (Regelschule) bzw. 225 LP (Gymnasium) nachweisen musst.

  • Wo finde ich mögliche Betreuer:innen für den zweiten Abschnitt des ersten Staatsexamens (Hausarbeit)?

    Die wissenschaftliche Hausarbeit kann in den Bildungswissenschaften, in einem der gewählten Prüfungsfächer oder in einer der gewählten Fachdidaktiken angefertigt werden.  Solltest du ein bildungswissenschaftliches Thema bearbeiten wollen, findest du Unterstützung bei den MitarbeiterInnen des IfE. Einige Lehrstühle schreiben auf ihrer Homepage Themen für Abschlussprüfungen aus.