Ihre Organisation bzw. Ihr Unternehmen bietet Praktika, die für Studierende der Politikwissenschaft interessant sind?
Dann schicken Sie Ihre Ausschreibung gern per E-Mail an den Praktikumsbeauftragten des Instituts. Ihre Angebote werden den Studierenden über unsere internen Kanäle bekannt gegeben.
-
Anforderungen an das Pflichtpraktikum im B.A.-/M.A.-Studiengang
Die Studienordnungen für das Fach Politikwissenschaft als Kernfach mit den Abschlüssen Bachelor of Arts und Master of Arts sehen jeweils in § 7 ein berufsorientiertes Praktikum vor. Mit der Absolvierung der entsprechenden Module – POL 400 im B.A. und POL 800 (bis WS 22/23) bzw. MAPOL 130 (ab WS 22/23) im M.A. – werden 10 LP erworben.
Dauer
- 280 Stunden (mindestens)
- entspricht sieben Wochen bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Std. (bei geringerer Stundenzahl entsprechend länger)
- Aufteilung auf mehrere Praktika ist möglich; Anerkennung des Praxismoduls erfolgt jedoch erst mit dem Nachweis der vollständigen Praktikumsdauer
- Zahl der tatsächlich abgeleisteten Arbeitsstunden muss von der Praktikumsstelle bescheinigt werden (siehe Anerkennung des Praktikums).
Inhaltliche Voraussetzungen
Zweck des Praktikums ist die Vermittlung von Erfahrungen in Berufsfeldern, die typischerweise von Studierenden der Politikwissenschaft nach Abschluss ihrer Ausbildung angestrebt werden.
- mögliche Berufsfelder u. a.: öffentliche Verwaltung, Verbände, Parteien, außerschulische politische Bildung, Medien mit politischer Berichterstattung, politische Beratung und PR, politikwissenschaftliche Forschungsinstitute, Markt- und Meinungsforschung
- fachlicher Bezug zur Politikwissenschaft (das individuelle Nebenfach ist für die Eignung nicht ausschlaggebend)
- Die Praktikumsstelle besitzt die Voraussetzungen, berufsbezogene Erfahrungsvermittlung zu leisten (bitte vor Beginn des Praktikums darüber vergewissern). Im Zweifelsfall halten Sie persönliche Rücksprache mit dem/der Praktikumsbeauftragten.
- Wahlkampfpraktika: Praktika bei politischen Parteien, die überwiegend in der direkten Durchführung des Wahlkampfs (z. B. Plakate kleben, Stände betreuen) bestehen, werden nicht anerkannt, da keine berufsbezogene Erfahrungsvermittlung geleistet wird.
- Abgeschlossene Berufsausbildungen und ähnlich gelagerte Arbeitstätigkeiten können nach einzelfallabhängiger Beurteilung anerkannt werden (weitere Informationen).
Zeitpunkt
- frei wählbar (also z. B. auch während/nach der Abschlussarbeit)
- Anmeldung über Friedolin ist nicht erforderlich
- Immatrikulation ist obligatorisch (außer bei Beurlaubung). D. h. eine Anerkennung oder Ableistung des Praxismoduls nach der offiziellen Exmatrikulation ist nicht möglich!
- Achtung: Das Abschlusszeugnis wird erst mit dem Nachweis aller Prüfungsleistungen (also inklusive des Praxismoduls) ausgestellt.
- Tätigkeiten vor Antritt des aktuellen Studiums können anerkannt werden, wenn diese nicht bereits anderweitig (z. B. im Rahmen eines anderen Studiums) als Prüfungsleistung verrechnet und die inhaltlichen Kriterien für eine Anerkennung erfüllt wurden.
Durchführung
Ablauf, Einteilung der Arbeitszeit sowie Vergütung der Praktika sind selbstständig und eigenverantwortlich mit der Praktikumsstelle auszuhandeln. Als Hilfestellung beachten Sie auch die Hinweise zur Suche eines Praktikumsplatzes und zur Bewerbung.
Anerkennung
Nach Absolvierung des Praktikums folgen Sie den Schritten zur Anerkennung.
-
Suche des Praktikumsplatzes
Die selbstständige und eigenverantwortliche Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes ist Bestandteil des Praxismoduls.
Vorüberlegungen
Ein Praktikum suchen und finden sollte geplant und strukturiert angegangen werden. Zielführend ist es, sich über folgende Fragen klar zu werden:
- Welches Berufsfeld möchte ich kennenlernen?
- Gibt es konkrete Unternehmen oder Institutionen, die mich interessieren?
- Habe ich vielleicht bereits ein bestimmtes Berufsziel?
- Welches Studienwissen möchte ich praktisch anwenden und/oder vertiefen?
- Welche Kenntnisse und Fertigkeiten möchte ich erwerben?
- Kommt ein Auslandspraktikum für mich in Frage?
- Wie viel Vorbereitungszeit benötige ich, bis ich ein Praktikum beginnen kann?
Um sich über eigene berufliche Interessen und Perspektiven bewusst zu werden, können das Berufsprofil der ArbeitsagenturExterner Link, Beratungsangebote des Career Points der Universität, Karrierekontaktmessen und Erfahrungsberichte bisheriger Studierender des Instituts helfen. Natürlich steht Ihnen auch der/die Praktikumsbeauftragte beratend zur Verfügung.
Möglichkeiten zur Suche des Praktikumsplatzes
- Internetrecherche: Praktikumsbörsen im Web – z. B. hier zusammengestellt
- Sichtung der Homepages von relevanten Unternehmen/Institutionen nach Praktikumsangeboten; ggf. gezielt nachfragen, ob Praktikumsplätze angeboten werden
- E-Mail-Verteiler des Instituts: aktuelle fachbezogene Praktikumsausschreibungen per E-Mail nach Anmeldung unter diesem LinkExterner Link.
- aktuelle Praktikumsbörse des Career Points der Universität
- bisherige Praktikumsplätze von Studierenden des Instituts als Anregung
- Karrierekontaktmessen: z. B. Jenaer Karrieretage oder andere Messen zur Kontaktanbahnung zu Unternehmen und Institutionen
- schwarze Bretter in Universitäten, öffentlichen Behörden, Vereinen, Kirchen, etc.
-
Bewerbung
Die Bewerbung sollte Ihr persönliches Aushängeschild sein, um Ihnen die Tür zu Ihrer Wunschstelle zu öffnen. Achten Sie deshalb sorgfältig auf Inhalt und Form Ihrer Bewerbungsunterlagen und bereiten Sie ein anschließendes Bewerbungsgespräch gründlich vor!
Hilfe bei der Bewerbung
- Der Career Point der Uni Jena hält für Studierende Mustervorlagen und Tipps für Anschreiben und Lebenslauf bereit. Dort können Sie auch Workshops zum Thema Bewerbung besuchen oder individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Um Ihre berufsbezogenen Fertigkeiten zu erweitern, finden Sie dort auch Kurse zur Weiterqualifizierung.
- In gängigen Bewerbungsratgebern (z. B. erhältlich über die ThULBExterner Link) und auf einschlägigen Webseiten können Sie sich ebenfalls über die Anforderungen an eine erfolgreiche Bewerbung informieren.
Bescheinigung des Pflichtpraktikums
Einige Institutionen verlangen eine Bescheinigung darüber, dass es sich bei dem abzuleistenden Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt bzw. der/die anfragende Student/in an der betreffenden Hochschule eingeschrieben ist.
- Füllen Sie dazu die hierfür vorgesehene Vorlage Pflichtpraktikumdocx, 172 kb aus und senden die Datei per E-Mail an den/die Praktikumsbeauftragte/n.
- Die unterschriebene Bescheinigung können Sie anschließend im Institutssekretariat (Raum 438) abholen oder per E-Mail als digitale Version erhalten.
Eine Bescheinigung des Pflichtpraktikums ist nicht mehr möglich, wenn das Praxismodul bereits als Prüfungsleistung anerkannt und verbucht wurde.
-
Praktikum im Ausland
Grundsätzlich kann das Praktikum auch im Ausland absolviert werden. Auskunft zu allen diesbezüglichen Fragen gibt Ihnen das Internationale Büro der Universität Jena.
Entscheidung für ein Auslandspraktikum?
Mit einem Praktikum im Ausland bauen Sie vielfältige berufsbezogene Fertigkeiten aus und erhöhen so auch nachweislich Ihre späteren JobchancenExterner Link durch:
- die Berufserfahrung bei global renommierten Institutionen oder Unternehmen
- die Stärkung sozialer und interkultureller Kompetenzen
- die Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen
- den Nachweis von persönlicher Flexibilität
- den Aufbau eines internationalen (Job-)Netzwerks
Sie sind sich nicht sicher, ob ein Auslandspraktikum für Sie das richtige ist und wissen nicht, was dabei alles zu beachten ist? Der Deutsche Akademische AustauschdienstExterner Link (DAAD) bietet hilfreiche Hinweise zur Organisation und zu möglichen Bedenken. MeinPraktikum.deExterner Link stellt nützliche Tipps und länderspezifischen Infos bereit.
Suche eines Praktikumsplatzes
Einen Praktikumsplatz im Ausland können Sie entweder eigenständig suchen oder dabei auf Vermittlungsangebote zurückgreifen:
- Der DAAD bietet eine Linksammlung von Praktikumsbörsen oder -agenturen weltweitExterner Link.
- Förderprogramme wie ERASMUS+ und ERASMUS+ ICM können auch Praktikumsplätze vermitteln. Informationen zur Bewerbung erhalten Sie beim Internationalen Büro.
Finanzierungsmöglichkeiten
Auslandspraktika sollten nicht an finanziellen Mitteln scheitern müssen. Zur Förderung stehen deshalb zahlreiche Programme zur Verfügung. Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten sowie persönliche Kontakte finden Sie beim Internationalen Büro. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über geeignete Finanzierungsmöglichkeiten!
-
Beurlaubung für das Praktikum
Nicht immer lässt sich der Zeitpunkt eines Praktikum mustergültig in den Studienablauf einfügen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Ihre Wunscharbeitsstätte Praktika nur für bestimmte Zeiträume anbietet oder Sie sich Zeit für ein längeres Praktikum nehmen wollen.
Info
- Eine Beurlaubung vom Studium für ein Praktikum ist grundsätzlich möglich (d.h. die Prüfungsleistung „Praktikum“ kann im Rahmen der Beurlaubung erbracht werden).
- Gewährte Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.
- Zum Nachweis des (wichtigen) Grunds für die Beurlaubung muss das Praktikum jedoch mindestens sechs Wochen der Vorlesungszeit umfassen.
- Zur Eignung der Tätigkeit müssen die Anforderungen an das Praktikum erfüllt sein.
Beantragung
Für die Bearbeitung benötigt das Studierenden-Service-Zentrum:
- Antragsformular
- Praktikumsvertrag (oder ähnliches)
- Befürwortung des/der Praktikumsbeauftragten (dazu bitte ein Gespräch vereinbaren und den ausgefüllten Urlaubsantrag zusenden)
Weitere Hinweise und Fristen stellt das Studierenden-Service-Zentrum für Sie bereit.
-
Anerkennung des Praktikums
Nach Abschluss des Praktikums bzw. der 280 Zeitstunden kann Ihr Praxismodul anerkannt werden. Eine Anmeldung über Friedolin ist dafür nicht notwendig. Folgende Unterlagen sind dafür vollständig bei dem/der Praktikumsbeauftragten einzureichen:
- Deckblatt
- Praktikumsbericht
- Bestätigung des abgeleisteten Praktikums mit Stundennachweis
1. Das Deckblatt
Das Deckblattdocx, 13 kb mit den persönlichen Angaben ist den Unterlagen voranzustellen.
2. Der Praktikumsbericht
Nach dem Praktikum erstellen Sie einen Bericht zur Reflexion der erlebten Berufspraxis. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von etwa drei Textseiten. Bei der Absolvierung mehrerer Praktika ist für jede Arbeitsstelle ein eigenständiger Bericht von ca. zwei Seiten Umfang abzufassen.
Der Bericht soll Informationen zu den folgenden Aspekten des Praktikums enthalten:
- kurze Beschreibung der Institution oder des Unternehmens, in dem das Praktikum absolviert wurde (Tätigkeitsbereich, Selbstverständnis, Zielsetzung etc.)
- Beschreibung der Abteilung bzw. des konkreten Einsatzbereiches (spezifischer Aufgabenbereich, organisatorische Einbindung in die Institution, personelle Ausstattung)
- Darstellung des Praktikums: ausgeübte Tätigkeit, Einbindung in Einzelprojekte, Teilnahme an Veranstaltungen, Art der Betreuung während des Praktikums
- Reflexion über die Bedeutung der universitären Ausbildungsinhalte in dem jeweiligen Kontext bzw. kritische Einschätzung des Stellenwerts des Praktikums im eigenen Studienverlauf
- Hinweise zur formalen Gestaltung: Institutsleitfaden zur Anfertigung politikwissenschaftlicher Arbeiten (bei Nichterfüllung kann die Anerkennung verweigert werden)
- zur Anregung und Hilfestellung: Beispielberichte von Studierenden des Instituts
3. Die Bestätigung des abgeleisteten Praktikums
- Zum Nachweis, dass das Praktikum tatsächlich ausgeübt wurde, ist eine Bestätigung der Arbeitsstelle vorzulegen (d.h. Arbeitszeugnis oder formlose Bescheinigung).
- Das Dokument muss eine Angabe der tatsächlich geleisteten Gesamtstundenzahl enthalten (bei einem Vollzeitpraktikum genügen Arbeitszeitraum und "40 Std./Woche" o.ä.).
- Der Praktikumsvertrag ist als Bestätigung der erbrachten Arbeitszeit nicht ausreichend.
- Informieren Sie die Praktikumsstelle daher rechtzeitig darüber, dass diese Angaben in Ihrer Praktikumsbestätigung bzw. Ihrem Arbeitszeugnis enthalten sein sollten.
Abgabe der Praktikumsunterlagen
Wenn Sie Ihr Praktikum im Umfang von mindestens 280 Stunden absolviert haben, sind die oben genannten Dokumente dem/der Praktikumsbeauftragten vorzulegen:
- Senden Sie die vollständigen Unterlagen als pdf-Dokument (eine Datei) per E-Mail oder reichen Sie eine gedruckte Version im Sekretariat des Instituts (Raum 438) ein.
- Nach der Anerkennung wird das Akademische Studien- und Prüfungsamt (ASPA) informiert. Das ASPA verbucht anschließend die hiermit verbundenen ECTS-Punkte.
- Für universitätsinterne Fristberechnungen ist das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei dem/der Praktikumsbeauftragten entscheidend (nicht der Anerkennungs- oder Bearbeitungszeitpunkt).
-
Anerkennung vergleichbarer Arbeitsleistungen
Grundsätzlich können auch vergleichbare Tätigkeiten (Berufsausbildung, Bundesfreiwilligendienst o.ä.), die kein Praktikum im engeren Sinne darstellen, angerechnet werden.
Voraussetzungen
Für die Anerkennung vergleichbarer Arbeitsleistungen ist eine individuelle Abstimmung mit dem/der Praktikumsbeauftragen zwingend erforderlich. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein und durch eine Bescheinigung der Arbeitsstelle dokumentiert werden:
- Tätigkeit in einer Institution im Kernbereich politikwissenschaftlicher Berufsfelder (siehe Anforderungen an das Pflichtpraktikum)
- fachlicher Bezug zur Politikwissenschaft
- Ausbildungsaspekte zur Vorbereitung auf eine spätere Berufsausübung (ausgenommen sind genuin wissenschaftliche Tätigkeiten, die keine über das Studium hinausgehenden Ausbildungsinhalte vorsehen, wie bspw. Stellen als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an Universitätseinrichtungen oder bei Abgeordneten).
- Für studentische und wissenschaftliche Hilfskraftstellen gilt eine Sonderregelung, die vorsieht, dass maximal 140 der 280 Arbeitsstunden angerechnet werden können. Hierbei ist an Stelle der oben ausgeführten Kriterien nachzuweisen, dass die Tätigkeit eigenverantwortliche und wissenschaftlich relevante Aufgaben umfasste (von zuständiger Institution zu dokumentieren).
Die anschließend einzureichenden Unterlagen entsprechen denen der regulären Praxismodulanerkennung.
-
Muss ich mich zum Praktikum anmelden, z. B. über Friedolin?
Nein. Eine vorherige Anmeldung zum Praktikum via Friedolin oder beim ASPA ist nicht erforderlich.
Nach Abschluss des Praktikums bzw. der 280 Zeitstunden verfassen Sie den Bericht. Diesen reichen Sie als Teil der vollständigen Unterlagen bei dem/der Praktikumsbeauftragten ein. Diese/r prüft die Unterlagen und sendet eine Bestätigung an das ASPA, das dann die Verbuchung des Praxismoduls vornimmt.
-
Kann das Praktikum auf mehrere Praktika aufgeteilt werden?
Ja, das ist möglich.
Insgesamt müssen 280 Std. an Arbeitszeit erbracht worden sein, die beliebig aufgeteilt werden können. Auch eine Kombination mit einer Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft, von der maximal 140 Std. angerechnet werden dürfen, ist möglich.
Bitte verfassen Sie bei mehreren Praktika für jede Praktikumsstätte einen eigenen Bericht von je ca. zwei Seiten.
-
Ich finde keinen Praktikumsplatz bzw. bekomme nur Absagen!
Das kann verschiedene Gründe haben. Diese können Sie in aller Regel selbst beheben:
- Für die Suche nutzen Sie die eigens bereitgestellten Angebote der Praktikumsbörse und andere Suchstrategien.
- Überprüfen und verbessern Sie ggf. die Qualität Ihrer Bewerbungsunterlagen. Konsultieren Sie dazu die einschlägige Bewerbungsliteratur sowie die Angebote des Career Points der Universität Jena und lassen Sie Personen Ihres Umfelds die Unterlagen Korrektur lesen. Häufig stecken in den schriftlichen Bewerbungen unerkannte Fehler oder formelle Verstöße, die früh zu einem Ausschluss führen.
- Weiten Sie Ihren Fokus auf benachbarte Berufsfelder, wo das Stellenangebot größer oder die Einstiegshürden niedriger sind. Dort können Sie vielleicht ähnliche Erfahrungen und Kompetenzen sammeln.
- Kontaktieren Sie den/die Praktikumsbeauftragte/n, wenn Sie anhaltende Schwierigkeiten haben sollten.
-
Wo finde ich Informationen zum Lehramtspraktikum und zum Praktikum im Studiengang IOCM?
Informationen zum Blockpraktikum finden Sie auf der Seite der Professur für Didaktik der Politik.
Informationen zum Praktikum im Masterstudiengang International Organisations and Crisis Management finden Sie hier en.
-
Wo finde ich eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt?
Diese finden Sie hierdocx, 172 kb. Bitte folgen Sie den darin beschriebenen Schritten, um das Formular ausgestellt zu bekommen.
-
Wo finde ich eine Vorlage für einen Praktikumsvertrag?
Das Institut stellt keinen Mustervertrag für Praktika zur Verfügung. Das Ausstellen und das Abschließen eines Arbeitsvertrags ist Angelegenheit der Praktikumsstelle.
-
Bin ich während des Praktikums über die Universität versichert?
Nein.
Seitens des Studierendenwerks Thüringen wird für Studierende der Friedrich-Schiller-Universität Jena keine Haftpflichtversicherung mehr angeboten. Die nach wie vor bestehende gesetzliche Unfallversicherung über das Studierendenwerk kommt ebenfalls nicht für die Dauer eines Praktikums auf. Für die Gewährleistung des Versicherungsschutzes müssen deshalb die Praktikumsstelle oder Sie selbst (bzw. Ihre Eltern) aufkommen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks ThüringenExterner Link.
-
Habe ich im Praktikum Anspruch auf ein Gehalt bzw. den Mindestlohn?
In der Regel nicht.
- Die Praxismodule POL 400 (B.A.) und POL 800 bzw. MAPOL 130 (M.A.) sind in der Studienordnung verpflichtend vorgeschrieben. Bei einem solchen Pflichtpraktikum besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Vergütung – unabhängig von der Praktikumsdauer. Ob dennoch eine Vergütung gezahlt wird, liegt im Ermessen des Praktikumsbetriebs.
- Im Falle, dass Sie über das Pflichtpraktikum hinaus weitere freiwillige Praktika absolvieren, besteht erst ab einer Praktikumsdauer von länger als drei Monaten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (aktuelle Höhe des MindestlohnsExterner Link).
- Bei Praktika im Ausland gelten die jeweiligen landesspezifischen gesetzlichen Regelungen. Zur Finanzierung können Sie sich auch um ein Förderprogramm bewerben.
-
Sind bezahlte Praktika anrechenbar?
Ja.
Ob das Praktikum bezahlt oder unbezahlt ist, spielt keine Rolle. Wenn die sonstigen Anforderungen erfüllt sind und die Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann in beiden Fällen eine Anerkennung vorgenommen werden.
-
Muss ich mein Praktikumsgehalt versteuern?
Kommt darauf an.
Die Praxismodule POL 400 (B.A.) und POL 800 bzw. MAPOL 130 (M.A.) sind laut Studienordnung für alle Studierenden verpflichtend vorgeschrieben. Daher handelt es sich um Pflichtpraktika. Für diese gelten folgende Regelungen zu den gesetzlichen Abzügen:
Sozialversicherung:
- Das Praktikum ist von Beiträgen an die Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) befreit.
- Sonderfall Kranken- und Pflegeversicherung: Wenn Sie noch familienversichert sind, dürfen Sie monatlich höchstens 470 € (Stand 2022) verdienen. Bei darüberliegenden Einnahmen müssen Sie sich für den Zeitraum des Praktikums selbst als Studierende/r versichern. Auch wenn Sie über 25 Jahre alt sind, können Sie nicht mehr Teil der Familienversicherung bleiben und müssen sich selbst versichern. Für nähere Auskünfte und für Änderungsanzeigen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Lohnsteuer:
- Grundsätzlich gilt bei der Lohnsteuer ein sog. Grundfreibetrag von derzeit 10.347 € pro Jahr (Stand 2022). Liegt Ihr gesamtes Jahreseinkommen (also auch unter Berücksichtigung anderer ausgeübter Tätigkeiten, z. B. Nebenjobs) unter dieser Grenze, müssen Sie keine Lohnsteuer zahlen.
- Sollte Ihre Praktikumsstelle die Lohnsteuer dennoch bereits von Ihrem Lohn abgezogen haben, können Sie sich diese zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückholen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich über die Modalitäten einer Steuererklärung.
- Alles, was über dem Grundfreibetrag liegt, ist steuerpflichtig.
-
Können von der Universität Zuschüsse zu Fahrtkosten o.ä. im Praktikum geleistet werden?
Nein.
Hierfür stehen keine Mittel zur Verfügung. Mögliche Alternativen sind:
- Sie können bei Ihrer Praktikumsstelle erfragen, ob diese Sie mit entsprechenden Zuschüssen unterstützen kann.
- Steuerlich können praktikumsspezifische Ausgaben im Rahmen einer Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Für Praktika im Ausland stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.
Bürozeiten im Homeoffice/während der Semesterferien: Mo-Fr 9-12 und 14-16 Uhr