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Fremdsprachenanforderung

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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Allgemeine Fremdsprachenanforderungen im Fach Politikwissenschaft

Im B.A.-Kernfach und B.A.-Ergänzungsfach sind gute Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Fremdsprache muss davon Englisch sein. Beide Fremdsprachen werden grundsätzlich entweder durch

  1. Den Nachweis über Schulunterricht in einem bestimmten Umfang erbracht, oder
  2. falls Sie eine der beiden geforderten Sprachen nicht in der Schule belegt haben, durch einen allgemeinsprachlichen Test im Niveau A2 am Sprachenzentrum der Universität Jena. Wollen Sie Englischkenntnisse auf diesem Weg nachweisen, können Sie das bis zur Anmeldung zur Bachelorprüfung tun.

Zu beidem siehe auch die Informationen der Universität Jena.

Fachspezifischen Fremdsprachenanforderungen im Fach Politikwissenschaft/Sozialkunde (gilt nur für Kernfach- und Lehramtsstudierende)

Unabhängig davon ist ein fachsprachlicher Englisch-Test zu absolvieren, wenn Sie in den oben genannten Studiengängen Vertiefungsmodule belegen wollen. Diese Englisch-Prüfung wird ebenfalls am Sprachenzentrum durchgeführt und findet immer zum Anfang eines Semesters statt. Wenn Sie diese Prüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Sie die Englisch-Qualifikation B2 für die Teilnahme an Vertiefungsmodulen erfüllen. Sie können den geforderten Nachweis auch über einen Test durch eine anerkannte Zertifizierungsinstitutionpdf, 158 kb erbringen. Sollten Sie die Einstufungsprüfung nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, im Wintersemester an einem Englischkurs teilzunehmen, der von Dr. Hazel Slinn unterrichtet wird. Dieser Kurs wird mit einem erneuten Test beendet. Wie alle Kurse des Sprachenzent­rums ist er kostenpflichtig (20 € pro Semester, was sehr viel günstiger ist als Angebote etwa der VHS). Dieser Kurs ist fachsprachlich für Studierende der Politikwissenschaften ausgerichtet und endet mit einer Prüfung auf dem Zielniveau B2 und setzt daher ein Abschneiden bei der Einstufung nahe unterhalb des Schwellenwertes voraus (also Niveau B1.2). Denjenigen, deren Niveau beim Einstufungstest auf einem deutlich zu niedrigen Niveau liegt (B1.1 oder niedriger), wird erst die Teilnahme an einem allgemeinsprachli­chen Kurs Englisch im Sprachenzentrum empfohlen, nach dessen erfolgreichem Abschluss der fachsprachliche Kurs bei Frau Dr. Slinn besucht werden kann. Am Ende dieses fachsprachlichen Kurses wird die Einstufungsprüfung wiederholt. Wer nicht besteht, muss die Prüfung im fol­genden Semester wiederholen. Hinweis: Die 3 Leistungspunkte, die man in einem fach- bzw. allgemeinsprachlichen Englischkurs erwerben kann, reichen neben den 5 LP im obligatorischen Modul POL 120 nicht für die erforderlichen 10 ASQ-Leistungspunkte aus – es müsste also mindestens ein weiterer Sprachkurs belegt (und bestanden) werden, um die Erfordernisse zu erfüllen. Die Teilnahme am Einstufungstest betrifft sowohl Kernfach- als auch Lehramtsstudierende.

Termin: Der nächste Einstufungstest findet am Montag, den 23.10.2023 in Präsenz von 18-20 Uhr im Hörsaal 3 statt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie unter diesem LinkExterner Link sowie in den Hinweisen zum Englisch-Testpdf, 57 kb. Außerdem finden Sie hier zwei Übungsmaterialien zur Vorbereitung auf den Englischtest: Übungsmaterial Public Transportpdf, 203 kb, Übungsmaterial Workplacepdf, 178 kb