Prüfungsamt des Institut für Sportwissenschaft

Prüfungsamt Sportwissenschaft

... für Bachelor of Science, Master und Lehramt unterstützt Sie bei allen Fragen zu Prüfungsangelegenheiten bis zur Abgabe der Abschlussarbeit.
Prüfungsamt des Institut für Sportwissenschaft
Foto: Christoph Hofmann

Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt

Das Prüfungsamt beantwortet die Anfragen und Wünsche von Studierenden über das zentrale Serviceportal der Friedrich Schiller Universität Jena.

Mit folgendem Link: https://servicedesk.uni-jena.de/plugins/servlet/desk/portal/124/create/696Externer Link können Sie über den Campusmanagement - Servicedesk Kontakt zu uns aufnehmen.

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Informationen zu krankheitsbedingtem Prüfungsrücktritt

Bislang wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-B), in Verbindung mit der ärztlichen Bestätigung / Attestierung des behandelnden Arztes über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit als Nachweis gemäß den Regularien der Prüfungsordnung anerkannt.

Im Zusammenhang mit der im Arbeitsleben eingeführten elektronischen AU-B entfällt ab 1.1.2023 die Papierform dieses Attests (Vorlage für den Arbeitgeber). Arbeitgeber müssen ab Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Universität erfüllt Ihren Studierenden gegenüber nicht die Funktion des Arbeitgebers, so dass eine elektronische Abrufung dieser Daten nicht möglich ist. Eine Vorlage der AU-B als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann sodann nicht mehr erfolgen.   Vor diesem Hintergrund wurde ein Formular zum Nachweis der „krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit“ und Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erstellt. Diese oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen. Die im Formular pdf, 134 kbabgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden. Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden. Das entsprechende Formular ist unter der Rubrik „Anträge/ Formulare" zu finden.

Allgemeine Regelungen

Ein Rücktritt von Prüfungen ist mit Antrag und Beleg (z.B. aus Krankheitsgründen mit Attest) möglich

- bis zum Prüfungstag (Lehramt),
- bis spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin (BA 180, B.Sc. und Master)

Die entsprechenden Unterlagen sind im Prüfungsamt einzureichen. Bitte folgendes Formular verwenden: erklärung+rücktritt+januar2020pdf, 340 kb

Eine komplette Abmeldung von einer Prüfung (incl. Erst- und Zweittermin für das aktuelle Semester) ist über einen NZU-Eintrag nach Abstimmung mit der Lehrkraft bis eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. 

Jeder Studierende, der aufgrund von Rücktritt/ Krankheit oder Nichtbestehen einer Prüfung noch einen Prüfungsversuch offen hat und diesen nicht im dafür angemeldeten Semester durchführen kann, muss sich selbstständig für den nächstmöglichen Prüfungstermin zur Prüfung anmelden. 

Folgender Beschluss betreffs der Anmeldung der Bachelor/- und Masterarbeit wird angewandt:
Die späteste Anmeldung des Erstversuchs der Bachelorarbeit wird auf 6 Wochen vor Ende des 9. Fachsemesters festgelegt. Die späteste Anmeldung des Erstversuchs der Masterarbeit wird auf 6 Wochen vor Ende des 7. Fachsemesters festgelegt. 

Bitte beachten, dass für den Studiengang Bachelor „Sportwissenschaft – Sportmanagement“ die Regelungen des APA/ASPA zutreffen, die ggf. von diesen Festlegungen abweichen.  

Simone Linß
Prüfungssekretariat
vCard
Institut für Sportwissenschaften
Raum E 009
Seidelstraße 20
07749 Jena Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Dienstag 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag 9.00-11.00 Uhr