Prüfungsoperatoren

Die hier angeführten Anforderungsbereiche und Operatoren beruhen auf den Bildungs-(Qualitäts-) Standards der Kultusministerkonferenz der Länder. Zu jedem Operator ist das entsprechende Anforderungsprofil für Prüfungsaufgaben hinterlegt.

 

Anforderungsbereiche:

AB Erklärung
I Widergeben und Beschreiben von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang, sowie die reproduktive Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Methoden. Dazu gehören die Verfügbarkeit von Daten, Fakten, Regeln, Formeln, mathematischen Sätzen usw. aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang.
II Selbstständiges Auswählen, Darstellen, Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte innerhalb eines durch Übung bekannten Zusammenhangs.
III Reflexiver Umgang mit neuen, vielschichtigen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Begründungen, Folgerungen, Deutungen, Wertungen, Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen.
Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Gestaltungen, Deutungen, Folgerungen, Begründungen oder Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Denkmethoden bzw. Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgaben geeigneten selbständig ausgewählt und der neuen Problemstellung angepasst.

 

Operatoren:

  Operator Erklärung
I berechnen, bestimmen Ergebnisse von einem Ansatz ausgehend durch Rechenoperationen gewinnen.
beschreiben, darstellen Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert mit eigenen Worten unter Berücksichtigung der Fachsprache wiedergeben.
graphisch darstellen Hinreichend exakte graphische Darstellungen von Objekten oder Daten anfertigen.
nennen, angeben Begriffe oder Sachverhalte ohne nähere Erläuterung aufzählen.
ordnen, klassifizieren, gliedern Nach vorgegebenen oder selbst erarbeiteten übergeordneten Gesichtspunkten oder auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisieren.
skizzieren Sachverhalte auf das Wesentliche reduziert übersichtlich darstellen.
zuordnen Einfache Zusammenhänge verdeutlichen
zusammenfassen Das Wesentliche in konzentrierter Form herausstellen.
  Operator Erklärung
II abschätzen Durch begründete Überlegungen Größenordnungen angeben.
analysieren, untersuchen Wichtige Bestandteile eines Zusammenhangs auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten. Sachverhalte, Probleme, Fragestellungen nach bestimmten, fachlich üblichen bzw. sinnvollen Kriterien bearbeiten.
anwenden Einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode auf einen anderen Sachverhalt beziehen.
begründen, nachweisen Aussagen oder Sachverhalte unter Nutzung gültiger Schlussregeln, Berechnungen, Herleitungen oder logischer Begründungen bestätigen bzw. stützen.
belegen, beweisen, widerlegen (Vorgegebene oder selbst aufgestellte) Behauptungen / Aussagen mit Hilfe sachlicher Argumente durch logisches Herleiten belegen bzw. widerlegen.
bestimmen, ermitteln Zusammenhänge bzw. Lösungswege finden und die Ergebnisse formulieren.
charakterisieren Sachverhalte in ihren wesentlichen Eigenarten beschreiben.
definieren Den Inhalt eines Begriffes so knapp und präzise wie möglich erklären. Die Bedeutung eines Begriffs unter Angabe eines Oberbegriffs und invarianter (wesentlicher, spezifischer) Merkmale bestimmen.
diskutieren In Zusammenhang mit Sachverhalten, Aussagen oder Thesen unterschiedliche Positionen bzw. Pro- und Contra-Argumente einander gegenüberstellen und abwägen.
einordnen Einen Sachverhalt mit erläuternden Hinweisen in einen Zusammenhang einfügen.
entscheiden Sich bei Alternativen eindeutig und begründet auf eine Möglichkeit festlegen.
erklären Einen Sachverhalt nachvollziehbar und verständlich machen. Strukturen, Prozesse, Zusammenhänge, usw. des Sachverhaltes erfassen und auf allgemeine Aussagen/Gesetze zurückführen.
erläutern Wesentliche Seiten eines Sachverhalts/ Gegenstands/ Vorgangs an Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verständlich machen. Etwas veranschaulichend darstellen.
gliedern (Evtl. mit sprachlicher / formaler / inhaltlicher Begründung) in Sinnabschnitte einteilen und diesen Abschnitten jeweils eine zusammenfassende Überschrift geben.
herleiten Die Entstehung oder Ableitung von gegebenen oder beschriebenen Sachverhalten oder Gleichungen aus anderen Sachverhalten darstellen.
interpretieren Zusammenhänge bzw. Ergebnisse begründet auf gegebene Fragestellungen beziehen.
übertragen Vorgegebenes/Bekanntes auf einen anderen Sachverhalt anwenden.
verallgemeinern Aus einem erkannten Sachverhalt eine erweiterte Aussage formulieren.
vergleichen, gegenüberstellen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln.
  Operator Erklärung
III ableiten Auf der Grundlage vorhandener/bekannter Ergebnisse eigene Schlussfolgerungen ziehen.
auswerten Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen, gegebenenfalls zu einer Gesamtaussage zusammenführen und Schlussfolgerungen ziehen.
begründen Einen Sachverhalt oder eine Aussage durch nachvollziehbare Argumente stützen.
beurteilen, bewerten, stellungnehmen Zu einem Sachverhalt ein selbständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden begründet formulieren.
entwickeln Gewonnene Analyseergebnisse synthetisieren, um zu einer eigenen Deutung zu gelangen.
erörtern, auseinandersetzen Eine These oder Problemstellung in Form einer Gegenüberstellung von Argumenten untersuchen und mit einer begründeten Stellungnahme bewerten.
prüfen Aussagen auf ihre Angemessenheit hin untersuchen.