Institutsrat | Institutskonferenz

Übersicht der Gremienvertretung an den Instituten der Fakultät

Aufgaben

Der Institutsrat/die Institutskonferenz berät gem. § 26 (5) die grundsätzlichen Angelegenheiten des Instituts, regelt die Nutzung der Einrichtungen durch Mitglieder und Angehörige der Universität und nimmt zu Personalangelegenheiten der Mitarbeiter des Instituts Stellung.

Der/Die Institutsdirektor*in leiten den Institutsrat/die Institutskonferenz.