Ethikkommission

der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Vorsitzender

PhD Martin O´Malley  (LST Angewandte Ethik)

Weitere Mitglieder
  • Prof. Dr. Thomas Kessler  (Institut für Psychologie)
  • Prof. Dr. Florian Knauer  (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
  • Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler  (LST Angewandte Ethik)
  • Prof. Dr. Dr. Ralf Koerrenz  (Institut für Bildung und Kultur)
  • Prof. Dr. Kathrin Leuze  (Institut für Soziologie)
  • PD Dr. Christian Puta  (Institut für Sportwissenschaft)
  • Prof. Dr. Klaus Rothermund  (Institut für Psychologie)
  • Tina Rudolph  (LST Angewandte Ethik)
  • Prof. Dr. Georg Ruhrmann  (Institut für Kommunikationswissenschaft)
  • Prof. Dr. Käthe Schneider  (Institut für Bildung und Kultur)
  • Prof. Dr. Edward Schramm  (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
  • Prof. Dr. Wolfgang Weigand  (Chemisch-Geowiss. Fakultät)
  • Prof. Dr. Thomas Weiß  (Institut für Psychologie)
  • Prof. Dr. Astrid Zech  (Institut für Sportwissenschaft)


Homepage der Ethikkommission der FSVExterner Link

Satzung der Ethikkommission der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität Jena

§ 1 Allgemeines

Für die Ethikkommission der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften (Kommission) gilt sinngemäß die Satzung der Ethikkommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena, soweit nicht im Folgendem etwas anderes bestimmt ist.

§ 2 Aufgabe und Zuständigkeit

1. Die Kommission gewährt Wissenschaftlern der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften Hilfe durch Beratung hinsichtlich ethischer und rechtlicher Aspekte ihrer Forschung. In ethischen Fragen der Forschung am Menschen wird die Kommission auf Antrag des Forschers tätig, in anderen ethisch relevanten Fällen auf Antrag des Dekans.
2.   Fälle, deren Beurteilung die fachliche (medizinische) Kompetenz der Ethikkommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfordert, werden an diese überwiesen.

§ 3 Zusammensetzung

1. Die Kommission setzt sich zusammen aus sieben Wissenschaftlern der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, durch die das Spektrum der Fächer der Fakultät möglichst umfassend repräsentiert ist, außerdem einem Geisteswissenschaftler der Fachrichtung Ethik und einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt oder dem Abschluss als Diplomjurist.
2. Die Mitglieder der Kommission werden vom Fakultätsrat auf Vorschlag der Institute bestellt.
3. Der Vorsitzende der Kommission ist ein Mitglied der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Er wird aus dem Kreis der Mitglieder der Kommission gewählt.

§ 4 Grundlagen

Als Grundlagen ihrer Beurteilung zieht die Kommission die ethischen Richtlinien der einschlägigen Fachvereinigungen heran.

Verfahrensweise

Anträge zur Befassung der Kommission an den Vorsitzenden per E-Mail

Weitere Informationen zum Thema

Ethik-Kommission der Medizinischen FakultätExterner Link