Ethikkommission
Vorsitzender
- Martin O'Malley, PhD (Lehrstuhl für Angewandte Ethik)
Weitere Mitglieder
- Prof. Dr. Thomas Kessler (Institut für Psychologie)
- Prof. Dr. Florian Knauer (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
- Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler (Lehrstuhl für Angewandte Ethik)
- Prof. Dr. Dr. Ralf Koerrenz (Institut für Bildung und Kultur)
- Prof. Dr. Kathrin Leuze (Institut für Soziologie)
- apl. Prof. Dr. Christian Puta (Lehrstuhl für Sportmedizin und Gesundheitsförderung)
- Prof. Dr. Klaus Rothermund (Institut für Psychologie)
- Prof. Dr. Georg Ruhrmann (Institut für Kommunikationswissenschaft)
- Prof. Dr. Käthe Schneider (Institut für Bildung und Kultur)
- Prof. Dr. Edward Schramm (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
- Prof. Dr. Wolfgang Weigand (Institut für Anorganische und Analytische Chemie)
- Prof. Dr. Astrid Zech (Institut für Sportwissenschaft)
- Prof. Dr. Wolfram Eberbach (Lehrstuhl für Angewandte Ethik)
- Dr. Clemens Töpfer (Institut für Sportwissenschaft)
- Dr. Florian Müller (Institut für Sportwissenschaft)
- Prof. Dr. Irina Lock (Institut für Kommunikationswissenschaft)
- Lena Schaefer (Ethikzentrum)
- Dr. Ulrich Schneider (Ethikzentrum)
- Maria Eberlei (Ethikzentrum)
- Dr. Sindy Weise (Institut für Psychologie)
Ehemalige Mitglieder
- apl. Prof. Dr. Thomas Weiß (Institut für Psychologie)
- Tina Rudolph, MdB
- Marcel Mücke (Institut für Psychologie)
Homepage der Ethikkommission der FSVExterner Link
Satzung der Ethikkommission der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität Jena
§ 1 Allgemeines
Für die Ethikkommission der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften (Kommission) gilt sinngemäß die Satzung der Ethikkommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena, soweit nicht im Folgendem etwas anderes bestimmt ist.
§ 2 Aufgabe und Zuständigkeit
1. Die Kommission gewährt Wissenschaftlern der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften Hilfe durch Beratung hinsichtlich ethischer und rechtlicher Aspekte ihrer Forschung. In ethischen Fragen der Forschung am Menschen wird die Kommission auf Antrag des Forschers tätig, in anderen ethisch relevanten Fällen auf Antrag des Dekans.
2. Fälle, deren Beurteilung die fachliche (medizinische) Kompetenz der Ethikkommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfordert, werden an diese überwiesen.
§ 3 Zusammensetzung
1. Die Kommission setzt sich zusammen aus sieben Wissenschaftlern der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, durch die das Spektrum der Fächer der Fakultät möglichst umfassend repräsentiert ist, außerdem einem Geisteswissenschaftler der Fachrichtung Ethik und einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt oder dem Abschluss als Diplomjurist.
2. Die Mitglieder der Kommission werden vom Fakultätsrat auf Vorschlag der Institute bestellt.
3. Der Vorsitzende der Kommission ist ein Mitglied der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Er wird aus dem Kreis der Mitglieder der Kommission gewählt.
§ 4 Grundlagen
Als Grundlagen ihrer Beurteilung zieht die Kommission die ethischen Richtlinien der einschlägigen Fachvereinigungen heran.
Verfahrensweise
Anträge zur Befassung der Kommission an den Vorsitzenden per E-Mail
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