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Habilitation

Service und Beratung für Ihren Weg zur Habilitation
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Foto: Adobe Stock Medium 287315733

In der folgenden Übersicht erhalten Sie die Informationen zu den eröffneten Habilitationsverfahren an der Fakultät (in alphabetischer Reihenfolge). Nach Eingang der Gutachten liegen die Habilitationen für die habilitierten Mitglieder der Fakultät im Dekanat zur Einsicht aus. Die Auslagefrist im jeweiligen Verfahren können Sie der Übersicht entnehmen.

Informationen zum Habilitationsverfahren

Zulassung, Verfahren und Ablauf der Habilitation sind in der Habilitationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 1 mb geregelt.

Ablauf Verfahren B (alle Institute außer Sportwissenschaft)

  1. Das Info-Set zum Habilitationsverfahren bitte rechtzeitig im Dekanat anfordern.
  2. Habilitand/in reicht die kompletten Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem nächsten Fakultätsrat ein.
  3. Fakultätsrat eröffnet Habilitationsverfahren und setzt eine Habilitationskommission ein.
  4. Eingang der Gutachten innerhalb von 12 Wochen.
  5. Die Habilitation und die Gutachten liegen 4 Wochen für alle Hochschullehrer der Fakultät aus.
  6. Annahmesitzung der Kommission (Annahme der Habilitationsschrift, Wahl des Themas und Termins für das Kolloquium.
  7. Im Anschluss an das öffentliche Kolloquium befindet die Kommission über die Lehrbefähigung.
  8. Fakultätsrat entscheidet über Lehrbefähigung und (falls beantragt) Lehrbefugnis.
  9. Habiltand/in gibt die Pflichtexemplare in der Bibliothek ab.
  10. Habilitand/in hält eine öffentliche Vorlesung und erhält im Anschluss die Urkunden zur Lehrbefähigung und ggf. Lehrbefugnis.

Ablauf Verfahren A (Institut für Sportwissenschaft)

Änderungen im Vergleich zu Verfahren B bestehen ab Punkt 6.

  1. Das Info-Set zum Habilitationsverfahren bitte rechtzeitig im Dekanat anfordern.
  2. Habilitand/in reicht die kompletten Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem nächsten Fakultätsrat ein.
  3. Fakultätsrat eröffnet Habilitationsverfahren und setzt eine Habilitationskommission ein.
  4. Eingang der Gutachten innerhalb von 12 Wochen.
  5. Die Habilitation und die Gutachten liegen 4 Wochen für alle Hochschullehrer der Fakultät aus.
  6. Annahmesitzung der Kommission (Annahme der Schrift, Festlegung des Termins für das Kolloquium).
  7. Im Anschluss an das (öffentliche) Kolloquium befindet die Kommission, ob die Leistung entsprochen hat und legt einen Termin für die öffentliche Vorlesung fest und wählt ein Thema aus.
  8. Im Anschluss an die öffentliche Vorlesung befindet die Kommission über die Lehrbefähigung.
  9. Fakultätsrat entscheidet über Lehrbefähigung und (falls beantragt) Lehrbefugnis.
  10. Habilitand/in gibt 5 Pflichtexemplare in der Bibliothek ab und erhält die Urkunden zur Lehrbefähigung und Lehrbefugnis im Dekanat.
Verwaltung der Promotions- und Habilitationsverfahren
Simone Burchardt
Verwaltungsmitarbeiterin
vCard
Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaft
JenTower, Raum 20S04
Leutragraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link