Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG):
§ 2 Ziel und Inhalt der Lehrerbildung
(1) Ziel der Lehrerbildung ist es, für die Bildungs- und Erziehungsaufgaben einer Lehrkraft an Schulen zu befähigen. Die Lehrerbildung umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und Erweiterung der auf den Lehrerberuf bezogenen Kompetenzen und zur Stärkung der Professionalität. Sie soll die Lehrkräfte an Schulen (Lehrkräfte) qualifizieren, eigenständig Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben zu übernehmen, am Prozess einer innovativen Schulentwicklung mitzuwirken und die eigenen Kompetenzen ständig weiterzuentwickeln. Die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) beschlossenen Standards für die Lehrerbildung sind Grundlage dafür.
KMK-Standards für die Lehrerbildung: Anfotderungen an das Handeln von Lehrkräften
"Standards in der Lehrerbildung beschreiben Anforderungen an das Handeln von Lehrkräften. Sie beziehen sich auf Kompetenzen und somit auf Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, über die eine Lehrkraft zur Bewältigung der beruflichen Anforderungen verfügen soll. Dabei schließt berufliches Handeln auch die Kompetenz zu kollegialer Zusammenarbeit und zur Kooperation mit anderen Professionen und Einrichtungen ein. Aus den angestrebten Kompetenzen ergeben sich Anforderungen für die gesamte Ausbildung und die Berufspraxis."
(KMK-Ständige Konferenz der Kultusminiter in der Bundesrepublik Deutschland (2004, i.d.F. vom 16.05.2019): Standards für die Lehrerbildung - Bildungswissenschaften. Beschluss der Bildungsministerkonferenz vom 16.12.2004. Bonn: KMK, S.4)
KMK-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdfExterner Link
Auf der Grundlage der Anforderungen beruflichen Handelns im Lehramt wurden vier große Kompetenzbereiche formuliert:
Kompetenzbereich: Unterrichten
Lehrkräfte sind Fachleute für das Lehren und Lernen.
Kompetenzbereich: Erziehen
Lehrkräfte üben ihre Erziehungsaufgabe aus.
Kompetenzbereich: Beurteilen
Lehrkräfte beraten sach- und adressatenorientiert und üben ihre Beurteilungsaufgabe gerecht und verantwortungsbewusst aus.
Kompetenzbereich: Innovieren
Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter.
Die vier Bereiche sind nicht als voneinander abgegrenzt zu verstehen. Sie werden im bildungswissenschaftlichen Begleitstudium kumulativ aufgebaut und im weiteren Verlauf der Lehrerbildung vertieft.
Bitte machen Sie sich rechtzeitig mit diesen Dokumenten und Abläufen vertraut
KMK-Standards für die LehrerbildungExterner LinkExterner LinkExterner Link
Rechtliche Grundlagen
Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)Externer LinkExterner LinkExterner Link
Ordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena für das Studium und die Prüfungen in Studiengängen für ein Lehramt an GymnasienExterner LinkExterner LinkExterner Link
Ordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena für das Studium und die Prüfungen in Studiengängen für ein Lehramt an RegelschulenExterner LinkExterner LinkExterner Link
Praxissemesterordnungpdf, 43 kbpdf, 43 kbpdf, 43 kb
Erstes Staatsexamen:
Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (ThürEStPLGymVO) Vom 9. Dezember 2008Externer LinkExterner LinkExterner Link
Thüringer Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (ThürEStPLRSVO) Vom 9. Dezember 2008Externer LinkExterner LinkExterner Link
Zweites Staatsexamen:
Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) Vom 26. April 2016Externer LinkExterner LinkExterner Link
In der Schule
Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogischen Fachkräfte an den staatlichen Schulen in ThüringenExterner LinkExterner LinkExterner Link
SchulrechtExterner LinkExterner LinkExterner Link
Lehrpläne
Lehrpläne RegelschuleExterner LinkExterner LinkExterner Link