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1. Fachrichtung des Praktikums und Voraussetzungen
Beachten Sie bitte folgende Richtlinien und Voraussetzungen für die Anmeldung des Praktikums:
- Der Aufgabenbereich des Pflichtpraktikums soll einen direkten Sportbezug aufweisen und dem Profil des Sportmanagement-Studiengangs entsprechen. Die Tätigkeiten sollen einen Schwerpunkt in den Bereichen Management, Organisation, Marketing und/oder Verwaltung haben. Das Pflichtpraktikum kann dabei in den folgenden Einrichtungen absolviert werden:
- kommerzielle Sportanbieter (Sport- und Fitnessstudios, Kletterhallen etc.)
- Sportklubs/-vereine (Breiten-, Leistungs- und/oder Profisport)
- Ligaorganisationen, Sportverbände und Sportbünde
- Betreiber von Sportstätten, Arenen, Stadien
- Sportverwaltung und Sportpolitik
- Sporttouristik
- Sportartikelindustrie und Sportartikelhandel
- Event-, Werbe-, Kommunikations-, Sponsoringagenturen aus dem Sportbereich
- Sportmedien
- sportwissenschaftliche Einrichtungen
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- Sonstiges: Wenn Sie Ihr Praktikum in einer Organisation absolvieren möchten, die den o. g. Bereichen nicht angehört, ist eine gesonderte Rücksprache mit dem Praktikumsbeauftragten zu halten.
- Das Praktikum wird über einen Zeitraum von genau 12 Wochen (bei Vollzeitbeschäftigung) absolviert. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillige Praktikumsanteile vor oder nach dem Pflichtpraktikum abzuleisten. Die freiwilligen Praktikumsanteile sind jedoch nicht meldepflichtig und haben keine direkte Relevanz für Ihr Studium. Sie können das Praktikum in mehrere Zeitblöcke splitten und diese in unterschiedlichen Organisationen oder in derselben Organisation absolvieren.
- Als Voraussetzung für die Anmeldung zum Praktikum gilt das erfolgreiche Bestehen der Prüfungen aus den 1. bis 3. Semestern gemäß dem Musterstudienplan. Falls Ihnen jedoch 1–2 Prüfungen aus triftigen Gründen fehlen sollten, wird eine Ausnahme gewährt. Besprechen Sie dies im Vorfeld mit dem Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs (Herrn Dr. Lev Esipovich).
- Der Aufgabenbereich des Pflichtpraktikums soll einen direkten Sportbezug aufweisen und dem Profil des Sportmanagement-Studiengangs entsprechen. Die Tätigkeiten sollen einen Schwerpunkt in den Bereichen Management, Organisation, Marketing und/oder Verwaltung haben. Das Pflichtpraktikum kann dabei in den folgenden Einrichtungen absolviert werden:
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2. Praktikumsanmeldung
- Das Praktikum ist immer vor dessen Beginn über dieses Formular und nicht über Friedolin anzumelden. Ein teilweise oder ganz absolviertes Praktikum, das im Vorfeld nicht angemeldet wurde, wird nicht anerkannt (nach § 7 Absatz 2 Studienordnung).
- Falls Sie es vorhaben, das Praktikum splitten bzw. in Teilzeit zu absolvieren, weisen Sie bitte darauf in Ihrer Anmeldung hin.
- Nach der Überprüfung der Daten wird Sie der Praktikumsbeauftragte per E-Mail informieren, ob das beabsichtigte Praktikum den Anforderungen entspricht und somit angemeldet werden kann. Auf Anfrage seitens des Studierenden kann zudem eine schriftliche Bestätigung über die Praktikumsanmeldung ausgestellt werden.
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3. Absolvierung des Praktikums und des Begleitseminars
Praktikum:
- Falls das Praktikum nicht gemäß den angemeldeten Daten (z. B. in einem anderen Zeitraum oder in einer anderen Abteilung) absolviert wird, informieren Sie bitte umgehend den Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs, Herrn Dr. Lev Esipovich.
- Bei schwerwiegenden Problemen (z. B. drohender Abbruch des Praktikums) ist ebenfalls unverzüglich der Praktikumsbeauftragte zu benachrichtigen.
- Für weitere Fragen rund um das Praktikum steht Ihnen der Praktikumsbeauftragte jederzeit zur Verfügung.
Begleitseminar:
- Neben dem bzw. parallel zum Praktikum müssen die Studierenden des Studiengangs B.A. Sportmanagement 120 ein Begleitseminar absolvieren, das jedes Semester angeboten wird. Die Anmeldung zum Begleitseminar sowie zur entsprechenden Prüfung erfolgt über Friedolin. Um die besondere Situation der Studierenden während des Praktikums zu berücksichtigen, findet das Begleitseminar online in Blockform statt.
- Falls das Praktikum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember eines Jahres startet, ist das Begleitseminar im Wintersemester zu belegen. Sollte das Praktikum zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni beginnen, ist es im Sommersemester zu absolvieren.
- Der Zweck des Begleitseminars besteht darin, die Studierenden während ihres Praktikums zu unterstützen und zu begleiten. Im Seminar haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu reflektieren, Fragen zu klären und Feedback zu erhalten. Zudem fördert das Seminar den Austausch zwischen den Studierenden und bietet Raum für Diskussionen über Herausforderungen und Best Practices im Praktikum. Ziel ist es, die persönliche und fachliche Entwicklung der Studierenden zu fördern und sie auf die Anforderungen des Berufslebens vorzubereiten.
- Im Rahmen des Begleitseminars wird u.A. das Fachthema für den Praktikumsbericht besprochen (s. unten).
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4. Einreichung des Praktikumsberichts und der Nachweise
- Das erfolgreich absolvierte Praktikum wird in Form eines Praktikumsberichtes dokumentiert. Dem Bericht sind folgende Nachweise als Anlagen beizulegen: den Zeitnachweis und die Praktikumsbewertung. Dafür sind die Vorlagen der Universität Jena zu nutzen (s. unten). Die beiden Nachweise sind durch die Praktikumseinrichtung auszufüllen und zu unterzeichnen.
- Der Praktikumsbericht soll 7 bis 10 Seiten (Textkörper inkl. Tabellen und Abbildungen) umfassen und die formalen sowie inhaltlichen Vorgaben erfüllen. Unter diesem Link pdf, 454 kbfinden Sie die formalen Anforderungen Ihres Studiengangs (z. B. Zitation, Paginierung). Bei der inhaltlichen Gestaltung des Praktikumsberichts sind folgende Gliederungspunkte vorgegeben, wobei der detaillierte Aufbau des Berichts im Begleitseminar besprochen wird:
- Einleitung (1 Seite)
- Theoretische Aspekte (mit Praktikumsbezug) (3-5 Seiten)
- Tätigkeitsübersicht (2-3 Seiten)
- Fazit (1 Seite)
- Der Praktikumsbericht ist spätestens 10 Wochen nach dem Ende des Pflichtpraktikums im PDF-Format beim Praktikumsbeauftragten per E-Mail einzureichen. Dem Praktikumsbericht sind der Anwesenheitsnachweis und der Beurteilungsbogen als Anlagen beizufügen.
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5. Verbuchung der Prüfungsleistungen bei Friedolin
- Die Überprüfung des Praktikumsberichts und der Nachweise erfolgt durch den Praktikumsbeauftragten. Über das Ergebnis informiert er das Prüfungsamt.
- Sowohl die Prüfungsleistung 'Praktikumsbericht' als auch die Prüfungsleistung im Begleitseminar werden mit 'bestanden' oder 'nicht bestanden' bewertet.
- Beachten Sie bitte, dass die Leistungspunkte für das gesamte Modul (20 ECTS) erst dann verbucht werden, wenn Sie beide Bestandteile des Moduls (das Praktikum und das Begleitseminar) absolviert haben.
- Anmeldung des Pflichtpraktikums
- Vertrag über ein studentisches Pflichtpraktikumdocx, 20 kb
- Bestätigung_Praktikumseinrichtungpdf, 1 mb
- Anwesenheit_Formularpdf, 144 kb
- Bewertungsbogen (zum Ausdrucken)pdf, 111 kb
- Bewertungsbogen (ausfüllbares PDF)pdf, 248 kb
- Beurteilungsbogen alt (bis zum SoSe 2024)pdf, 36 kb
- Anwesenheitsnachweis alt (bis zum SoSe 2024)pdf, 275 kb
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Welcher Unfall-Versicherungsschutz gilt während des Praktikums?
Nach Auskunft des Rechtsamts der Universität Jena erfolgt der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz über den Praktikumsgeber (§ 133 Abs. 1 SGB VII).
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Ich bin mir nicht sicher, ob mein angestrebtes Praktikum zum Profil des Studiengangs passt. Wie soll ich am besten vorgehen?
Wenden Sie sich bitte im Vorfeld an den Praktikumsbeauftragten. Er kann Ihnen weiterhelfen und prüfen, ob das Praktikum den Anforderungen und dem Profil des Studiengangs entspricht.
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Ich habe Schwierigkeiten, einen Praktikumsplatz zu finden. Was soll ich tun?
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Praktikumsplatz zu finden, können Sie sich an den Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs oder an den Career Point der Universität Jena wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Stellen, Tipps für die Bewerbung und Zugang zu möglichen Kontakten in der Branche. Zudem könnten Sie bei Ihren Lehrkräften nachfragen, ob es Empfehlungen oder Netzwerke gibt, die Ihnen weiterhelfen könnten.
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Muss das Praktikum vollständig zwischen Beginn und Ende eines Semesters absolviert werden?
Nein, das Praktikum kann über zwei Semester verteilt werden. So kann das Praktikum in einem Semester beginnen und im darauffolgenden Semester enden.
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Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren?
Ja, Sie können Ihr Praktikum im Ausland absolvieren, sofern es den Anforderungen und Richtlinien des Studiengangs entspricht. Es ist ratsam, sich vorher mit dem Praktikumsbeauftragten oder der Studienberatung abzusprechen, um sicherzustellen, dass das Praktikum anerkannt wird. Informationen über mögliche Förderungen für Auslandspraktika erhalten Sie im Internationalen Büro der Universität Jena.
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Nach dem Musterstudienplan muss ich parallel zum Praktikum einige Module im Nebenfach absolvieren. Was kann ich machen?
Sie könnten in Betracht ziehen, die Module im Nebenfach so zu planen, dass sie mit den Zeiten Ihres Praktikums kompatibel sind. Überlegen Sie beispielsweise, ob die relevanten Module früher oder später als im Musterstudienplan vorgesehen absolviert werden können. Ein Gesprächstermin mit Ihrem Studienberater im Nebenfach kann hilfreich sein, um eine geeignete Lösung zu finden.
Falls eine Verschiebung der Module im Nebenfach nicht möglich sein sollte, können Sie prüfen, ob Sie Ihr Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit (z. B. Mitte Juli bis Mitte August) absolvieren oder ob es möglich ist, das Praktikum parallel zu den Modulen im Nebenfach (ggf. in Teilzeit) in der Region Jena zu machen.
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Ist eine Vertragsvorlage für das Praktikumsverhältnis verfügbar?
Ja, oben finden Sie eine Vorlage für einen Praktikumsvertrag für studentische Pflichtpraktika. Die Vorlage wurde vom Rechtsamt der Universität Jena erstellt. Sie kann, muss aber nicht genutzt werden, wenn bspw. die Praktikumsgeber eigene Verträge haben.
Diese Vorlage wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und muss für die Anwendung im Einzelfall angepasst werden. Das Vertragsmuster soll als Formulierungs- bzw. Orientierungshilfe dienen und stellt lediglich einen Vorschlag für eine vertragliche Regelung dar. Die Universität Jena empfiehlt dringend vor der jeweiligen Verwendung eine sorgfältige eigenverantwortliche Prüfung und Anpassung durch den Verwender. Es wird keine Haftung für Schäden, welche durch die Verwendung des Vertragsmusters entstehen, übernommen.
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